Ich habe Dezember einen Gebrauchtwagen gekauft TÜV hat der Verkäufer neu machen lassen . Ich bin azubi bei einer Kfz-Werkstatt und habe das Auto überprüfen lassen leider ist eine Feder gebrochen gewesen. Im Vertrag steht ,, Die Gewährleistung für Sachlage ist auf einem Jahr begrenzt". Habe den Verkäufer kontaktiert ihn scheint es nicht zu interessieren obwohl ich ihn auch darauf hingewiesen habe.
Habe ich das Recht dagegen rechtlich vorzugehen wenn ja lohnt sich ein Anwalt und wird sowas meine rechtsschutzversicherung zahlen oder nicht?
Federn kosten 50€ und Reperatur ca 300-400€