Kann ich durch Verluste einer eigens gegründeten GbR Einkommenssteuer geltend machen?

Verluste aus GBR mit Einkommenssteuer verrechnen

Hallo Zusammen, ich bin 25 und habe meine letzten Steuererklärungen von einem Steuerhilfsverein machen lassen. Dieses Jahr habe ich mich viel mit dem Thema beschäftigt und möchte jetzt selbst aktiv werden.Über einen meiner Professoren wurde mir kund getan, dass man auch bei der Steuererklärung kreativ sein kann. Ich habe für meinen Großvater Letzt ein Konzept für einen Familienpool entworfen, damit er seine Immobilien bündeln und unter Berücksichtigung der Erbschaftssteuer besser weitergeben kann. Dabei kam ich auf eine Idee. Hierzu bitte keine Kommentare bezüglich Moral. Falls jmd. hier Ahnung bezüglich der rechtlichen Machbarkeit meiner Idee hat bitte ich einfach nur um fachliches Feedback. Mein Plan: Mein Opa gründet eine GbR oder GmbH zur Immobilienverwaltung. ( Sein Steuerberater würde in den ersten Jahren die Buchhaltung übernehmen (bin mir über die Rechte und Pflichten der jeweiligen Gewerbeformen bewusst)) Ich würde ihm in Zukunft dabei unterstützen seine 5 Häuser mit insgesamt 12 Mietwohnungen zu vermieten ( Anzeigen schalten usw.) Kann ich hierzu eine GbR gründen, mit der ich eine seiner Wohnungen miete. Die Miete würde ungefähr die Höhe meiner Einkommenssteuerabgaben meines jetzigen Jobs betragen. Da meine Consulting GbR nur "bezahlt" wird wenn ich Mieter vermittle, was bei nur 12 Wohnungen und Langzeitmietern seltenst vorkommt, mache ich jeden Monat die Miete mit meiner GbR Verlust. Seine GbR muss auf meine Mietgewinne nur 15 % Körperschaftssteuer zahlen. Die restlichen 85% legt er in Rücklagen für die GbR an und unter der Hand ist vereinbart, dass ich mein Geld im Erbfall gesondert vererbt bekomme. Ich zahle damit zwar jeden Monat ca 400€ miete an ihn, könnte diese aber über meine Steuererklärung und die Verluste meiner GbR geltend machen und 85% meiner Mietzahlungen werden sicher für mich aufbewahrt. Einziger Verliere hier = Das Finanzamt von denen ich meine Einkommenssteuer zurück verlange. Ist das rechtlich machbar? Gibt es noch andere Ideen für mein Szenario um künstliche Werbungskosten zu erzeugen? Vielen Dank für eure Hilfe

Steuern, sparen, GbR
Ist eine Kooperation zwischen 2 Kleinunternehmern erlaubt?

Hallo liebe Leute,

ich habe eine Frage, da ich im Netz leider nichts gefunden habe, was mir groß weiterhilft.

Ich habe ein Kleingewerbe im Bereich Illustration und Grafikdesign. Hier mache ich natürlich auch Websitendesigns. Wenn es um die technische Umsetzung geht, muss ich immer auf einen Kollegen zurückgreifen, welcher auch ein Kleingewerbe hat. Allerdings im Bereich Entwicklung.

Da unsere Zusammenarbeit richtig gut klappt und wir dem Kunden gerne ein "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten wollen, wollten wir uns gerne zusammen "vermarkten", aber das am besten OHNE dass wir jetzt eine neue GbR gründen müssten.

Ist es erlaubt, dass wir zum Beispiel eine Website aufbauen, in der wir unser "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten, also quasi für unsere Kooperation werben?

Ich mache mir da Gedanken wegen der Rechnungsstellung. Bis jetzt machen wir es so, dass ich Kunden, die ich geworben habe, eine Komplettrechnung stelle und er mir eine Rechnung stellt für die Entwicklung oder eben umgedreht, bei Kunden die er geworben hat.

Wenn wir nun zusammen auftreten, wäre es dann erlaubt/ sinnvoll uns bei den Rechnungen abzuwechseln? Sonst würde derjenige, der das auf sich nimmt wahrscheinlich relativ schnell seine Umsatzgrenze überschreiten.

Ich hoffe, ihr versteht, was ich von euch will. :D

Liebe Grüße und danke schonmal!

Laura

GbR, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Webdesign, Einzelunternehmen

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