Hecke vom Nachbarn schneiden, die auf den Weg wuchert?

Hallo,

wir haben folgendes Problem: Unser Garten (so wie die Gärten der Nachbarn auch) ist über einen Weg zugänglich, an dem wir 1/9 Miteigentumsrechte haben. Die Grunddienstbarkeit zum Begehen und befahren des Weges ist für alle Miteigentümer eingetragen.Für den Unterrhalt müssen gemäß Grundbucheintrag alle Miteigentümer sorgen. Unser eigentliches Grundstück ist zum Weg über einen Zaun abgeteilt, das Nachbargrundstück jedoch mit einer Hecke. Der Besitzer bzw. die Mieter dieses Grundstückes haben diese Hecke aber über Jahre so unregelmäßig und schlecht geschnitten, daß die Hecke mittlerweile über die Hälfte des schmalen Weges zugewuchert hat. Ein durchkommen mit Schubkarre oder Fahrradanhänger ist nur schwer möglich ohne sich die Arme an der Hecke zu zerkratzen oder die Klamotten zu versauen (sehr unschön wenn es geregnet hat). Längere Gegenstände (das ganze befindet sich vor einer Kurve) kann man auch nicht mehr vernünftig in den Garten transportieren. Ich habe bereits mehrfach darauf hingewiesen daß so der Weg nicht mehr zu benutzen ist, aber das ist auf Taube Ohren gestoßen. Die anderen Mitbenutzer schert das Problem auch recht wenig, da unser Grundstück das letzte am Weg ist, das mit der Hecke ist das vorletzte. Vor einigen Jahren, als es schon mal so schlimm war, habe ich schon mal selber Hand angelegt und die Hecke zurückgeschnitten (da habe ich auch kein Problem mit), aber das mochten die Mieter auch nicht und haben sich massiv bei mir beschwert. Darauf Warten, daß die Nachbarn hier Aktiv werden, oder sie gar zu verklagen, das möchte ich allerdings auch nicht. Falls es wichtig sein sollte: Wir wohnen in NRW.

Nun meine Frage: Darf ich die Hecke vom Gemeinschaftsgrundstück (=Weg) aus beschneiden um die Nutzung des Weges zu ermöglichen?? Es ist ja schließlich auch (zu Teilen mit) mein Grundstück. Wenn ich das nicht darf - was wäre die Alternative?

Danke und Viele Grüße

Olli

Garten, Nachbarschaft, Weg
Eigenbedarf Garage und Wohnung

Ich besitze eine Wohnung, zu dieser Wohnung gehört eine Garage und ein Garten. Nun. Habe ich mir ein Cabrio zugelegt, welches ständig draußen steht. Dieses Jahr müsste ich daher das Dach erneuern. Nun könnte ich ja meine Garage nutzen, leider ist diese aber vermietet. Die Mieter nutzen die Garage nicht selbst, angebliche Freunde besitzen Schlüssel zu der Garage, und Parken dort Motorräder. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Dritte kommen und gehen ohne An-/Abmeldung und holen im Wechsel die Raeder dort raus. Einer Überlassung der Garage an mich stimmten die Mieter nicht zu, natürlich im Kürzung der 30 Euro in der Miete, die der Mieter dafür zahlt, was sicherlich nicht viel ist. In der Gegend Kosten die Garagen 70-90 Euro. Die Mieter habe ich vom Voreigentuemer übernommen :( Am liebsten wäre mir, da es schön öfter mit den Mietern Ärger gab, u.a. weil sie mir teilweise keinen Zutritt zur Wohnhng gewährten, um modernisieren zu können, mit der mündlichen Begründung, ich könne ja dann die Miete erhoehen... Wäre mir, ich würde die Mieter Kündigen und hätte dann meine Garage und könnte die Wohnung wie angedacht modernisieren, denn das wäre fällig und sie soll auch in 2 Jahren verkauft werden. So wie sie jetzt ist, bekäme ich dafür ein"Butterbrot"... Also kann ich die Wohnung mit der Garage kuendigen auf Eigenbedarf, wenn ich nur die Garsge benötige? Es gab immer wieder Diskussionen, ob bzgl. Treppe putzen, andere Mietrr die Sie nicht möchten, nun seit neuestem eine 1 cm kleine Stelle in der Fuge der Dusche im Bad, in der etwas Schimmel zu sehen ist, wobei man sagen muss 1. Lüften die kaum und 2. Stellen die selbst im Winter nach Gebrauch des Bades die Heizung ab. Deuten aber ständig an, ma. Sei ja im Mieterbund. Mit Sicherheit gibt es wegen der Gsrsge einen riesen Ärger, daher möchte ich da auf Sicherheit gehen... Besten Dank fuer die Antworten vorab.

Kündigung, Wohnung, Garten, Vermietung, Eigenbedarf, Garage, Eigentum

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