Die Frage geht an alle Juristen.
Mir selber liegt nicht das Problem vor, mich interessiert lediglich die Regelung. Und zwar haben wir zusammen mit dem Schulfotograf Fotos gemacht. Diese wurden nun in den einzelnen Klassen verteilt und uns ausgehändigt. Hierbei habe ich nirgendwo eingewilligt bzw. Ich wurde nie dazu gefragt ob ich:
1. Fotografiert werden will
2. Bilder erhalten will
3. Bilder gekauft hätte
So, jetzt haben wir also die Bilder bekommen und haben NUR 1 Woche Zeit uns zu entscheiden, ob wir sie haben wollen oder nicht. Und wenn wir sie nicht innerhalb einer Woche zurückgeben seien wir zu einem Kauf verpflichtet. Meine Frage ist nun:
Muss ich die Bilder wirklich kaufen wenn ich sie nicht früh genug abgebe? Mir wurden diese gegeben und ich hatte aus meiner Sicht keine Option diese nicht anzunehmen.
Außerdem wurde ich nie schriftlich im Vorraus, also vor Annahme über einen "Kauf" informiert.
Ich meine dann könnte ich ja auch jedem dem ich auf der Straße begegne irgendwas in die Hand drücken, wo klein draufsteht "in einer Woche zurückgeben sonst zahlen" und dann mein Geld einfordern?