Krankheit, Urlaub und Feiertag im igz-Zeitarbeitsvertrag

Hallo Leute,

ich bin bei einem Verleihunternehmen das den Igz-Tarifvertrag hat. Ich werde übertariflich bezahlt und bekomme Fahrtkosten und Verpflegungszüschläge.

Nun war ich bisher pauschal bezahlt worden aber bei diesem neuen Zeitarbeitsunternehmen werde ich pro Stunde bezahlt. Sagen wir mal mit dem Betrag von 10 € (ich kriege mehr aber zur besseren Verständnis)

Im Tarifvertrag steht ja eine Arbeitszeit von 35 Stunden drin. Mein Unternehmen das mich ausgeliehen hat hat aber eine 39 Stunden-Woche. Das heißt generell bekomme ich pro Tag 7,8h * 10€ = 78€

Nun im Krankheitsfall (nach 4 Wochen), Urlaub oder Feiertag ist so wie ich es verstanden hatte will der Zeitarbeitgeber nur 7h (weil 35 Stunden pro Woche geteilt durch 5 Tage) entlohnen. D. h. 7h * 10€ = 70€ . Vielleicht habe ich es ja missverstanden und würde gern die Antwort wissen weil im März ja ein Feiertag ist.

  1. Also muss die Zeitarbeit 7h oder 7,8h(wie im Betrieb gefordert) entlohnen bei Krankheit, Feiertag oder Urlaub?

  2. Das die Verpflegungspauschale von X Euro pro Tag für Feiertage, Urlaub und Krankheitstage nicht bezahlt wird, kann ich natürlich verstehen aber wie siehts mit meinen Fahrtkostenpauschale von 80€ aus? Kriege ich da anteilig weniger? Ich hätte gedacht, dass ich diese voll bekomme, egal wieviele Tage ich arbeite, da dies ja eine Monatspauschale ist.

  3. Im ersten Monat hatte ich nur 5 Tage gearbeitet, weil am Ende des Monats angefangen hatte, da hat der AG die Monatspauschale für Fahrtkosten anteilig bezahlt.

Ich danke für Infos! Bitte keine Glaubenssätze abgeben sondern nur antworten wenn ihr es wisst.

Urlaub, Krankheit, Feiertag, Zeitarbeit
Feiertag Arbeit Bezahlung

Hallo!

Am Mittwoch ist Feiertag, und ich wurde gebeten in Normalschicht zu arbeiten. Ich bin nicht in einer Gewerkschaft, bin Arbeitnehmer im Maschinenbau. Meines Wissens, ist ein Feiertagszuschlag keine Pflicht. Mein Arbeitgeber hat mir aber 100% Feiertags-Zuschlag zugesichert. Sehe ich folgende Rechnung als richtig an?...

Jeder andere Arbeitnehmer vs. Arbeitnehmer die Feiertags arbeiten:

Jeder andere Arbeitnehmer:

8 Std. Feiertag an sich = bezahlt


FEIERTAGSARBEIT


Arbeitnehmer, die Feiertags arbeiten:

8 Std. Feiertag an sich = bezahlt

8 Std. geleistete Arbeit = bezahlt

8 Std. Feiertagszuschlag = bezahlt (steuerfrei + SV-frei)


FEIERTAGSARBEIT


Oder wird in dem Fall der Feiertag an sich nicht bezahlt? Quasi folgendermaßen:

8 Std. geleistete Arbeit = bezahlt

8 Std. Feiertagszuschlag = bezahlt (steuerfrei + SV-frei)



Bitte um kurze Begründung Eurer Antworten! Kennt jemand die GesetzteJ? Kennt jemand Beispiele? Vielen Dank für Eure Hilfe!

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