Hallo, ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma mit einem IGZ- Tarifvertrag im Krankenwesen. Mein Vertrag beläuft sich auf eine monatliche Arbeitszeit von 140 Stunden. Auch in den Monaten mit Feiertagen muss ich diese Stundenzahl erbringen. Wenn ich dann aber Frei habe, und dadurch nicht auf die Sollstunden komme, wird von meinem Zeitarbeitskonto diese Stunden abgezogen. Nehmen wir Mai 2012 als Beispiel: 3 Feiertage ( 1.Mai und 17. Mai Christi Himmelfahrt und 28. Pfingstmontag) Das sind dann noch 20 Arbeitstage. Muss ich wirklich an den verbleibenden 20 Arbeitstage die 140 Stunden erbringen?