Hallo Fragen Team
nach längerer Krankheit (fast 2 Jahre) ist bei meinem Fahrzeug der Tüv abgelaufen.
Der Termin wäre lt. Plakette 06 / 2011 gewesen.
An diesem Fahrzeug müssen Schweißarbeiten durchgeführt werden.
Hierfür muß ich zu jemandem hinfahren der das kann.
Einerseits heißt es - ohne Tüv darf ich nicht fahren.
Andererseits heißt es - die Arbeiten die direkt mit der Hauptuntersuchung zu tun haben, darf ich machen.
Wie kann ich das Problem nun lösen?
Mein Ziel ist es zum reparieren (Private Werkstatt) auf direktem Weg hinzu fahren. Das Fahrzeug wird wahrscheinlich am folgenden Tag dann wieder abgeholt.
Die Fahrstrecke ist ca 6Kilometer und zurück.
Aussage der Polizei - ohne Tüv bekomme ich eine Strafe und Punkte- die wären nur die Behörde die den Tatbestand feststellt. Wird dann an den Landkreis wegen Strafmandat weitergeleitet
Aussage des Landkreis Harburg:
Abmelden - Kurzzeitkennzeichen kaufen und nach bestandener Prüfung wieder anmelden oder Zulassungsstelle oder Polizei fragen. Das ist doch eine Kostenfalle!
Und jetzt drehe ich mich im Kreis...
Ich hoffe auf eine einfache Lösung die mir wirklich helfen kann.
Danke von Norbert