In unserer Wohnsiedlung (kleineres Dorf) gibt es in letzter Zeit eine Entwicklung, die mir nicht besonders gefällt.
Es ziehen immer mehr Leute her und es werden immer mehr Häuser gebaut (ok, das muß man akzeptieren), aber diese Leute haben für ihre ganzen Fahrzeuge, Anhänger, Wohnwägen ect. keinen Platz in ihren Garagen, auf ihrem Grundstück oder vor ihrem Haus und stellen diese Vehikel dann einfach irgendwo im Wohngebiet ab, wo gerade Platz ist.
Natürlich ist die Straße überall öffentlicher Raum und niemand hat einen speziellen Anspruch auf das Teilstück vor seinem Haus, aber trotzdem frage ich mich, ob es in einem reinen Wohngebiet erlaubt ist, dauerhaft Autotransport-Anhänger oder Wohnwägen ect. nach Belieben zu parken.
Ein Autotransport-Anhänger ist eindeutlg ein gewerbliches Fahrzeug und hat daher in einem reinen Wohngebiet eigentlich nichts verloren und Wohnwägen dürfen (insbesondere wenn darin auch campiert wird) doch nur auf ausgewiesenen Campingplätzen abgestellt werden, oder nicht?
Wie ist da genau die rechtliche Lage?