Hallo liebe Comunity, ich bin neu hier und habe eine Frage : Ich wurde mit 17 Jahren und mit 19 Jahren mit Haschisch erwischt. Die Verurteilung war nach dem Jugendstrafrecht zu Sozialstunden. Mit 22 wurde ich nochmals mit Haschisch erwischt, diesmal aber mit einer nicht geringen Menge. Die Verurteilung war eine Bewährungsstrafe von 1,5 Jahren. Noch bin ich auf Bewährung. Darf ich jetzt mein Leben in die Hand nehmen und Erzieher werden(Kindergarten) oder steht meine verurteilung im ->Erweiterten<- Führungszeugnis? Ich habe das Internet natürlich schon durchsucht und kam auf die verschiedendsten Ergebnisse.Würde mich über eure Antworten sehr freuen,aber bitte keine Moralapostell die mir erzählen ich hätte im Umgang mit kindern nichts verloren, denn ihr kennt mich ja überhaupt nicht. Danke. mit freundlichen grüßen
Verwandte Themen
Darf man als Ehemaliger Haschisch - Dealer eine Ausbildung zum Erzieher machen?
Ausbildung,
Recht,
Gesetz,
Erzieher,
Führungszeugnis,
Strafrecht,
Betäubungsmittelgesetz