Hallo wir sind ziemlich ratlos und bitten hier mal um hilfe. also mein mann befindet sich noch ca. zwei monate in insolvenz, wvs, jetzt ist seine mutter verstorben und er würde zu 1/3 das haus erben. wir wissen, wenn er das erbe annimmt, muss er die hälfte an die isov abgeben. das haus wird aber so schnell nicht verkauft. was ist also wenn das haus erst im nächsten jahr angenommen verkauft wird, muss er solange noch weiterbezahlen wegen der restschuldbefreiung, diese kann doch verwährt werden weil der wert des hauses noch nicht feststeht. oder ist es doch besser die erbschaft abzulehnen somit geht das erbe dann an seine kinder. und wie hoch sind die gebühren wenn man erbe bei gericht ausschlägt?MfG