Folgende Situation:

Ein in Deutschland wohnhafter Mensch (welcher sein ganzes Leben in DE verbracht hat) stirbt, die Tochter möchte das Erbe ablehnen. Alle Vermögenswerte sind in Deutschland. Nun sieht die deutsche Gesetzeslage vor, dass man sich innerhalb von 6 Wochen beim Amtsgericht meldet, um das Erbe auszuschlagen. Der Verstorbene hat die niederländische Staatsbürgerschaft. 

Gibt es etwas Spezielles zu beachten, oder ist das Erbe mit dem Besuch beim Amtsgericht offiziell abgelehnt?