Erbschaft aus dem Ausland und das Finanzamt?

Hallo zusammen,

hier kurz die Ausgangslage:

  • Ich lebe und arbeite in Deutschland und bin nun alleiniger Erbe laut Erbfolge.
  • Der Verstorbene lebte und arbeitete im Nicht-EU-Ausland und war noch nie in Deutschland.
  • Der Tod ist nun 7 Monate her und ein richtiges Erbe war mir nicht bekannt. Nun bin ich in die Wohnung des Verstorbenen gereist (gehörte ihm auch nicht) und habe vor Ort einen gesparten Barbetrag in fünfstelliger Höhe gefunden (innerhalb des Erbschaftsteuerfreibetrages!).

Nun meine Fragen:

  1. Muss ich den Betrag dem Finanzamt hier melden? Sie werden ja vermutlich davon erfahren, wenn das Geld auf meinem Konto landet (Banken melden ja sowas). Aber besteht für solche Situationen Meldepflicht?
  2. Laut Gesetz muss ich ja mein Erbe innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt melden. Jetzt sind es schon 7, doch das Erbe war mir früher einfach nicht bekannt. Ist es ein rechtliches Problem für mich, falls ich es nun melde?
  3. Welche Dokumente wird das Finanzamt verlangen? Ich kann nämlich nichts Notarielles vorweisen, bzw. müsste es im Ausland zusätzlich beantragen. Kommen da Fragen auf, dass ich die Höhe des Barbetrages irgendwie nachweisen muss oder Ähnliches? Welche Angaben muss ich über die verstorbene Person machen, denn die ist ja dem FA auch nicht bekannt.

Hat vielleicht jemand eine ähnliche Situation gehabt oder kennt sich da aus? Danke schon mal für die Antworten!

Ausland, Recht, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Finanzamt, Wirtschaft und Finanzen

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