Erbe ausschlagen - was geschiet mit Sachen, die auf anderen Namen gekauft worden sind?
Hallo zusammen,
Ein eher unangenehmes Thema: Ich muss mich damit abfinden, dass es wohl nicht mehr allzu lange dauern wird, bis eine mir nahe stehende Person innerhalb der Familie sterben wird.
Besagter Person hatte ich über die Jahre einige, teure Geschenke gemacht, u.a. iPhone, iPad, Fernseher, PC etc. Die Rechnungen für diese Gegenstände lauteten stets auf meinen Namen.
Wenn nun der Fall der Fälle eintritt, werde ich das Erbe wohl ausschlagen (müssen), da es vermutlich überschuldet ist und meine Einkommenssituation als Student die Übernahme nicht zulässt, so gern ich dies auch würde.
Allerdings wüsste ich gerne wie es mit den Sachen aussieht, bei denen der Eigentumsnachweis anhand einer Rechnung leicht erbracht werden kann. Kann ich in diesem Fall beim Vermögensverwalter/wer auch immer zuständig ist, wenn alle ein Erbe ausschlagen, auf Herausgabe bestehen, unter Vorlage der Kaufbelege?
Es geht dabei nicht um den monetären Wert (iPad 3 und iPhone 5 sind beide nach heutigen Standards "nichts" mehr Wert), sondern eher um das Sentimentale (Bilder etc).
Danke vorab für hilfreiche Antworten
LG