Erben mit Hartz 4 wenn man sich 1 Monat abmeldet?

Guten Abend

ich habe folgendes Problem und versuche es so gut wie möglich abzukürzen:

Seit 7 Monaten beziehe ich mit meiner Familie Hartz 4. Nun starb mein Onkel, so das meine Eltern, mein Bruder, meine Cousine und ich was erben. Es handelt sich hierbei um ca 20.000 € , welche nach abzüglicher Kosten durch uns 4 Parteien geteilt werden. Ich weiß ja nicht wie schnell das mit dem Nachlassgericht funktioniert. Einen Bescheid habe ich noch nicht. Sollte ich noch im Hartz-4-Bezug sein, dann werden ja meine 5.000 € aufgeteilt auf glaub maximal 6 Monate und bekomme dementsprechend monatlich weniger Hartz-4-Anteil. Für meine 4000€ Schulden, die mich wirklich quälen, kann und darf ich das Geld also leider nicht benutzen. So das ich von dem Erbe eigentlich gar nichts habe. Jeder hier wird in meiner Situation sicherlich verstehen, das ich gerne meine Schulden damit tilgen möchte.

Meine Überlegung war insofern ich keine Arbeit bis dato bekomme, das ich mich in diesem Zufluss-Monat vom Jobcenter abmelde, in dem das Geld zu fließt. Also wenn ich im Mai Bescheid bekomme, das z.B im Juni die Erbschaft ausbezahlt wird, dann würde ich mich ab 31. Mai abmelden und mich am 1. Juli wieder anmelden, insofern ich weiterhin arbeitslos wäre.

Nun wurde mir von einem Bekannten gesagt, das 1 Monat abmelden nicht so einfach ginge. Es würde bei Wiederbeantragung auffallen. Man sollte also in diesem Monat versuchen ein Einkommen zu haben.

Könnt Ihr das bestätigen und gibt es Tricks ? Mir geht es sicherlich nicht darum einfach den Staat zu bescheißen, aber wenn man Nachts wegen den Schulden nicht schlafen kann und monatlich sowieso keine großen Sprünge machen kann, dann ist das schon doof.

Erbrecht, Erbe, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Nachlassgericht
Angebliches Bargeld in der Wohnung der toten Mutter?

Hallo! Meine Mutter ist verstorben(Vater seid 4J tot).Mein Bruder jahrelang abwesend . Ich habe mich um beide gekümmert. Bis Mutter das ganze Jahr immer auf dem Campingplatz blieb. Das letzte Jahr hatte ich keinen Schlüssel mehr von der Wohnung. Bekannte haben Flur geputzt und nach der Wohnung geschaut(ich war schwer erkrankt) Mutter kam aus dem Jährlichen Urlaub wieder (wir wussten es nicht) und verstarb in der Wohnung. Wann genau wissen wir nicht. Zeitraum etwa 1-2 Tage. Bekannte habe ihn gefunden und ab da hatte ich wieder den Schlüssel der Wohnung. Ich habe eine Vollmacht ü. den Tot hinaus. Nun kommt Bruder nach Jahren und behauptet ,da ist ganz viel Geld und ganz viele Geldkassetten. Ich soll alles rausrücken sonst meldet er das den Staatsanwalt. Ich habe dem Notar alles übergeben und offen gelegt. Kann man mich belangen für Gelder wo ich nicht weiß wo sie sind? Ich weiß von Geldern nichts und auch nichts von Geldkassetten. Denn wir wissen, das nach dem Tod meiner Mutter jemand mehrfach in der Wohnung Nachts war(laut Nachbarn). Ich weiß nicht ob da jemand was entwendet hat. Da ich meinen Bruder in die Wohnung lassen musste, gehe ich davon aus das die es waren ,denn auf einmal war der dritte Schlüsselbund im Schlüsselkasten.(kann ich aber nicht beweisen) Danach war auch keiner mehr in der Wohung. Der Mutter nach Hause gebracht hat(ich weiß nicht wer)hatte streit mit ihr in der Wohnung laut Nachbarn.(die ist bei der Polizei gemeldet worden) Wie verhält sich sowas?? Muss ich für was aufkommen wo ich von nichts weiß? Danke für Eure Antworten in vorraus.

Geld, Erbrecht, Erbe

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