Erbfrage - Pflichtteil trotz alleinerbe?

Tach zusammen!

Folgender Fall: Mein Schwiegervater ist verstorben und hinterlässt eine Ehefrau und seine Tochter (nicht gemeinsames Kind!).

Im Testament steht, dass seine Ehefrau Alleinerbin ist. Dennoch steht meiner Frau, also seiner Tochter, der Pflichtteil zu.

Ich habe gelesen, dass die Frau als Alleinerbin dazu berechtigt ist, alles ohne Rücksicht auf seine Tochter zu veräußern und sie lediglich einen Anspruch auf die geldwerte in Höhe ihre Pflichtanteils hat. Ist das korrekt?

Es gibt (mal abgesehen von Auto und Hausstand) noch ein Haus mit Grundstück. Seine Frau/die Witwe steht NICHT (!!!) im Grundbuch! Beides wurde VOR der Heirat durch ihn gekauft und "bar" bezahlt, also fand während der Ehe keine Abzahlung des Kaufpreises statt. Wie verhält es sich nun hier mit der Aufteilung des Pfichtanteils?

Hat seine Tochter Anspruch auf das gesamte Haus+Grundstück, weil es VOR Eheschließung bereits abbezahlt war? (Kauf war ca. 2000, Eheschließung 2002). Oder hat seine Frau einen Teilanspruch? Wenn ja: wie hoch wäre der?

Theoretische Rechnungen: ihr gehört sowieso die Hälfte aufgrund der Ehedauer, also 50/50. Vom Vater seiner Hälfte erbt sie 50% und seine Tochter 50%, also 75%/25%. Durch das Alleinerbe leibt der Tochter noch die Hälfte des Anteils, also 12,5%, sprich:

Witwe: 87,5% und Tochter 12,5%. Korrekt?

Oder

Haus gehört zu 100% ihm (ohne vorige Aufteilung druch Ehe o.ä.), , dann geht 50%/50% an Witwe/Tochter und als Alleinerbe dann 75%/25% an Witwe/Tochter.

Wer bezahlt eigentlich den Gutachter? bZw. was wäre, wenn die Witwe das Haus veräußert, ohne vorige Begutachtung durch einen Spezi?

Ich danke schonmal für eure Antworten!

LG

Testament, Erbe, alleinerbe, Erbfall, Pflichtanteil, Witwe
Ist es innerhalb einer Erbengemeinschaft rechtlich möglich, sich einen Teil der Erbmasse ausbezahlen zu lassen und gibt es für die Auszahlung Fristen?

Die Erbengemeinschaft besteht aus 3 Kindern und einer Mutter. Zur Erbmasse gehören Barvermögen (Geld, Aktien, Wertgegenstände wie Auto) und eine Immobilie. Unterschiedliche Standpunkte und Streit führten so weit, dass ich einen Anwalt eingeschaltet habe, der meinen Brüdern eine Aufstellung der Erbmasse Barvermögen hat zukommen lassen, aus der ersichtlich ist, welchen Anteil am Barvermögen jeder Erbe erhält. Der Wertgegenstand Auto ist nicht mit enthalten, da die Veräußerung des Wagens sich auf unbestimmte Zeit noch hinzieht. Eine Grundbucheintragung ist auf mein Veranlassen hin von Amts wegen schon vor knapp einem halben Jahr erfolgt, so dass die Immobilie meines Erachtens erst einmal nicht zur Debatte steht. Wir ringen seit ein einviertel Jahren um eine Lösung in Sachen Erbe und kommen zu keinem Ergebnis. Der älteste Bruder weigert sich mit mir zu reden. Er will, soweit ich dies vom Jüngeren weiß, den Anteil vom Auto, vom Barvermögen und von der Immobilie in einem Betrag auf einmal, ansonsten würde er Klage gegen mich erheben, falls sich mein jüngerer Bruder und ich uns jetzt den Anteil vom Barvermögen überweisen lassen (das Auto vorerst ausgenommen). Muss die Auszahlung eines Teilbetrags des Erbes (ist Teilbetrag überhaupt möglich?) an alle drei Kinder zum selben Zeitpunkt erfolgen? Was ist, wenn sich eines der Erben wie in meinem Fall sperrt? Gibt es in solchem Fall eine Frist? Mein Anwalt hat die Brüder dazu aufgefordert, sich innerhalb von drei Wochen zur Aufstellung zu äußern. Der älteste Bruder hat dem Anwalt seine Einwände mitgeteilt, seither ist weiter aber nichts passiert.

Recht, Erbrecht, Erbe, Erbgemeinschaft
Wie ist die Zugangsberechtigung der Erben zur Mietwohnung eines Verstorbenen geregelt?

Mein Vater ist vor einigen Tagen verstorben. Er lebte, getrennt von seiner Ehefrau (er war in 2. Ehe verheiratet, es handelt sich nicht um meine Mutter), in einer eigenen Mietwohnung. Nun nahm diese Ehefrau bzw. ihre Tochter (nicht Tochter meines Vaters) sämtliche Wohnungsschlüssel an sich und gewährt mir als Miterbin derzeit keinen Zugang zur Wohnung. Genauer gesagt fuhr sie entspannt in Urlaub und bot an, dass ich als Miterbin nach ihrem Urlaub in Begleitung ihres Schwiegersohnes die Wohnung betreten dürfe. Unter Zeugen hat sie vorab ausgesagt, dass sie keinerlei Interesse an den Gegenständen in der Wohnung hätte, aber einige "intime" Sachen entfernen möchte.

Nun besteht der dringende Verdacht, dass sich die Ehefrau direkt nach ihrem Urlaub Zutritt zur Wohnung verschaffen wird und möglicherweise persönliche Dinge des Verstorbenen (z. B. alte Fotoalben der Familie etc.) vernichtet.

Besteht irgendeine Handhabe für mich, mir bereits jetzt Zugang zur Wohnung zu verschaffen? Durch Zufall habe ich den Schlüsseldienst gefunden, der damals die Schließanlage in besagtem Mietshaus installiert hat. Dieser könnte mir für kleines Geld einen Schlüssel nachfräsen, möchte dafür aber die Einwilligung des Vermieters. Der Vermieter erteilt diese Einwilligung nicht, weil für ihn nicht geklärt ist, ob ich als Tochter erbberechtigt bin. Ich selbst kann keinen Erbschein beantragen, weil mir das Original der Sterbeurkunde nicht vorliegt. Ebenso weiß ich nicht, ob die Ehefrau bereits einen Erbschein beantragt hat. Alle Unterlagen meines Vaters hat die Ehefrau noch am Abend seines Auffindens an sich genommen und mir bisher keine Einsicht gewährt. Ein Testament scheint nicht vorzuliegen.

Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte. Ich bin gerade wirklich verzweifelt und habe Angst, dass diese Frau aus purer Bosheit wichtige Andenken zerstören könnte.

Mietwohnung, Erbe
Die Lebensgefährtin meines verstorbenen Vaters hat heimlich sein Haus geräumt. Wie ist die Rechtslage?

Mein Vater ist im März verstorben und hat seine Lebensgefährtin nicht in seinem handschriftlichen Testament bedacht. Dort steht, daß sie nach seinem Tod, ausziehen soll und seine Tochter mit Familie einziehen soll. Ferner steht dort noch, daß er hofft, daß es keinen Streit wegen der Möbel gibt, weil jeder weiß, was ihm gehört. Obwohl seine Lebensgefährtin in der Vergangenheit alles getan hat um mich schlecht zu machen, wollte ich den letzten Wunsch meines Vaters respektieren. So ließ ich ihr 4 Monate Zeit zum Ausziehen und holte auch keine Gegenstände aus dem Haus( nur Ordner vom Haus usw, die ich fürs Gericht brauchte). Sie konnte also alles wie gewohnt nutzen. Nun hab ich den Salat, denn sie ist einen Monat eher, heimlich ausgezogen, hat die Schlüssel beim Nachbarn abgegeben und hat das Haus geräumt. Bis auf ein paar alte Schränke, die vor vielen Jahren noch meine Mutter gekauft hat, ist alles weg. Beide Fernseher ( der 2. ist erst im Februar von meinem Vater gekauft worden), Papas Laptop, die Gartenmöbel, alle Deckenlampen, Festnetztelefon, sogar alle Schuhe meines Vaters sind weg.( ja wirklich wahr, die Kleidung hängt in einem alten Schrank und die Schuhe sind weg) Das Geld, was seine Arbeitskollegen für die Gravur der Urnenplatte gesammelt hatten, hat sie auch unterschlagen. Die Einbauküche gehörte ihr und die anderen Möbel hatte ich ihr zugesagt, da die beiden viel geraucht haben und ich die Sachen eh nicht haben wollte. Ich habe die Sache an meinen Anwalt abgegeben, aber vielleicht kann mir schon mal jemand sagen, wie meine Aussichten sind.

Testament, Erbrecht, Erbe, Strafrecht

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