Wie ist die Zugangsberechtigung der Erben zur Mietwohnung eines Verstorbenen geregelt?

Mein Vater ist vor einigen Tagen verstorben. Er lebte, getrennt von seiner Ehefrau (er war in 2. Ehe verheiratet, es handelt sich nicht um meine Mutter), in einer eigenen Mietwohnung. Nun nahm diese Ehefrau bzw. ihre Tochter (nicht Tochter meines Vaters) sämtliche Wohnungsschlüssel an sich und gewährt mir als Miterbin derzeit keinen Zugang zur Wohnung. Genauer gesagt fuhr sie entspannt in Urlaub und bot an, dass ich als Miterbin nach ihrem Urlaub in Begleitung ihres Schwiegersohnes die Wohnung betreten dürfe. Unter Zeugen hat sie vorab ausgesagt, dass sie keinerlei Interesse an den Gegenständen in der Wohnung hätte, aber einige "intime" Sachen entfernen möchte.

Nun besteht der dringende Verdacht, dass sich die Ehefrau direkt nach ihrem Urlaub Zutritt zur Wohnung verschaffen wird und möglicherweise persönliche Dinge des Verstorbenen (z. B. alte Fotoalben der Familie etc.) vernichtet.

Besteht irgendeine Handhabe für mich, mir bereits jetzt Zugang zur Wohnung zu verschaffen? Durch Zufall habe ich den Schlüsseldienst gefunden, der damals die Schließanlage in besagtem Mietshaus installiert hat. Dieser könnte mir für kleines Geld einen Schlüssel nachfräsen, möchte dafür aber die Einwilligung des Vermieters. Der Vermieter erteilt diese Einwilligung nicht, weil für ihn nicht geklärt ist, ob ich als Tochter erbberechtigt bin. Ich selbst kann keinen Erbschein beantragen, weil mir das Original der Sterbeurkunde nicht vorliegt. Ebenso weiß ich nicht, ob die Ehefrau bereits einen Erbschein beantragt hat. Alle Unterlagen meines Vaters hat die Ehefrau noch am Abend seines Auffindens an sich genommen und mir bisher keine Einsicht gewährt. Ein Testament scheint nicht vorzuliegen.

Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte. Ich bin gerade wirklich verzweifelt und habe Angst, dass diese Frau aus purer Bosheit wichtige Andenken zerstören könnte.

Mietwohnung, Erbe
Die Lebensgefährtin meines verstorbenen Vaters hat heimlich sein Haus geräumt. Wie ist die Rechtslage?

Mein Vater ist im März verstorben und hat seine Lebensgefährtin nicht in seinem handschriftlichen Testament bedacht. Dort steht, daß sie nach seinem Tod, ausziehen soll und seine Tochter mit Familie einziehen soll. Ferner steht dort noch, daß er hofft, daß es keinen Streit wegen der Möbel gibt, weil jeder weiß, was ihm gehört. Obwohl seine Lebensgefährtin in der Vergangenheit alles getan hat um mich schlecht zu machen, wollte ich den letzten Wunsch meines Vaters respektieren. So ließ ich ihr 4 Monate Zeit zum Ausziehen und holte auch keine Gegenstände aus dem Haus( nur Ordner vom Haus usw, die ich fürs Gericht brauchte). Sie konnte also alles wie gewohnt nutzen. Nun hab ich den Salat, denn sie ist einen Monat eher, heimlich ausgezogen, hat die Schlüssel beim Nachbarn abgegeben und hat das Haus geräumt. Bis auf ein paar alte Schränke, die vor vielen Jahren noch meine Mutter gekauft hat, ist alles weg. Beide Fernseher ( der 2. ist erst im Februar von meinem Vater gekauft worden), Papas Laptop, die Gartenmöbel, alle Deckenlampen, Festnetztelefon, sogar alle Schuhe meines Vaters sind weg.( ja wirklich wahr, die Kleidung hängt in einem alten Schrank und die Schuhe sind weg) Das Geld, was seine Arbeitskollegen für die Gravur der Urnenplatte gesammelt hatten, hat sie auch unterschlagen. Die Einbauküche gehörte ihr und die anderen Möbel hatte ich ihr zugesagt, da die beiden viel geraucht haben und ich die Sachen eh nicht haben wollte. Ich habe die Sache an meinen Anwalt abgegeben, aber vielleicht kann mir schon mal jemand sagen, wie meine Aussichten sind.

Testament, Erbrecht, Erbe, Strafrecht

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