Muss meine Schwester Steuern zahlen, wenn ich bei ihr wohne(Eigentümerin) Jobcenter?

Hallo ich habe ein Problem. Meine Schwester ist Model und ist Eigentümerin einer Wohnung 54m2. Ich war vorübergehend arbeitslos gemeldet bis ich mein Studium begonnen habe. Es ist ein Vollzeitstudium( Fernstudium). Ich habe nun in der Zeit bei meiner Schwester in der Wohnung gewohnt und bis jetzt noch.ich muss vom Jobcentet jetzt ein Formular ausfüllen und Mietbescheinigung und Untermietervertrag abgeben um Hilfen zu bekommen (vorübergehend, wird später mit Bafög verrechnet). Nun hat meine Schwester gar kein Mietvertrag da sie Eigentümerin ist, habe ihr einfach ohne Vertrag Geld gegeben. Sie hat Angst das sie jetzt Steuern bezahlen muss wenn ich das angebe, sie vermietet die Wohnung ja nicht wirklich ich habe nur so da gewohnt.sie bezahlt keine Steuern als Vermieter. Des Weiteren habe ich Angst zu sagen, dass meine Schwester Eigentümerin der Wohnung ist, vielleicht wird mir die Hilfe vom Staat abgesagt? Aber will ja nicht von meiner Schwester leben, sie würde mir auch nie im Leben Hilfe geben, das ist nur eine Ausnahme dass ich bis ich eine Wohnung habe bei ihr wohnen kann. Also wie löse ich das jetzt am besten, ich möchte nicht das sie Ärger bekommt oder wegen mir neue Kosten oder Steuern auf sie zukommen. Sobald ich eine Wohnung habe ziehe ich aus, aber dafür brauche ich erstmal das Geld vom Jobcenter, weil mir sonst keiner eine Wohnung gibt :(. Neben mein Studium kann ich zwar bisschen arbeiten,aber muss erst ein Job finden und wollte erstmal umziehen,damit ich in der Nähe einen Job suche.

Hoffe mir kann wer weiterhelfen, weiß nicht was ich machen soll.

Studium, Wohnung, Miete, selbstständig, Recht, Vermietung, ALG II, Arbeitslosengeld II, Einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Fernstudium, Jobcenter, Ausbildung und Studium
Im Midijob seine Lohnsteuer absetzenm mit TaxFix nicht möglich?

Ich habe 2019 bei einem Unternehmen auf 87 Stunden im Monat gearbeitet also noch Teilzeit. Nun wollte ich für 2019 meine Lohnsteuer absetzen auf der Lohnsteuerbescheinigung in Feld vier steht drauf die einbehaltenen Lohnsteuer von 3. beträgt 436,89 € nun wollte ich es über TaxFix (eine App die mir erlaubt die Lohnsteuer abzusetzen und ich muss eine kleine Gebühr an die App selber zahlen) Dort habe ich die ganzen Informationen von meiner Lohnsteuerbescheinigung eingegeben und mir wurde angezeigt dass in Zeile 22. (Arbeitgeber Anteil Zuschuss a) zur gesetzlichen Rentenversicherung (1483,58 €)

und in Zeile 23. (Arbeitnehmer Anteil) a) zur gesetzlichen Rentenversicherung (1461,52 €)

die Zeile nicht gleich sind und ich sie doch überprüfen sollten wenn ich das jedoch Überspringe und alle weiteren Schritte wie folgt mache kommt bei mir in 2019 raus dass ich meine Lohnsteuer nicht absetzen kann und 65 € zu wenig gezahlt habe. Ich habe schon bei meinem Unternehmen angerufen und mir wurde gesagt das es so ist weil ich in einem Mini Job bin und zwar in den Gleitzonen und dass etwas mit der sozialversicherung zu tun hat und ich dadurch meine Lohnsteuer nicht absetzen kann. Ist das richtig ich verstehe nämlich nicht ob ich jetzt die Lohnsteuer über die Monate in 2019 bekommen habe und ich deswegen weniger Versicherungen gezahlt habe oder was ich jetzt machen soll oder machen kann eher gesagt um meine Lohnsteuer abzusetzen gibt es da irgendwas was ich machen kann oder ist es wirklich so das ist meine Lohnsteuer in diesem Fall nicht absetzen kann oder kann ich da wirklich nichts mehr machen????

Steuern, Recht, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Lohnsteuer, lohnsteuerbescheinigung, Midijobs, Wirtschaft und Finanzen, Taxfix
Steuererklärung Einkommen?

Hey leute,

bin gerade dabei, meine Einkommenssteuererklärung für dieses Jahr fertig zu machen. Dafür nutze ich das Wiso steuer start Programm. Hab soweit alles aufgefüllt, aber einige Fragen stellen mir sich noch. Erstmal zu mir: Ich hatte dieses Jahr bis Ende Februar noch in meiner Ausbildungsfirma als Junggesellin gearbeitet (direkt nach der Ausbildung dort als Verfahrensmechanikerin weitergearbeitet) und dann zum Ende des Februarmonats auch gekündigt. Anfang März habe ich dann eine komplett andere Ausbildung begonnen. Bin also seit dem 02.03. in der schulischen Ausbildung zur Physiotherapeutin die voraussichtlich bis zum 28.02.2023 gehen wird. Meine erste Frage ist: Was gebe ich im Programm bei "Art/Grund der Fortbildung" an? Die schulische Ausbildung gilt ja jetzt soweit ich das richtig verstanden habe als "Fortbildung", da ich ja vorher eine normale betriebliche Ausbildung absolviert habe. Ist es dann die Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis, die Fortbildung ohne inhaltlischen Bezug oder gar Fortbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten. Ich möchte gerne die Fachliteratur, Schulgebühren sowie ein PC Setup von den Steuern absetzen, die ich für die Schule brauche. Meine zweite Frage: Unter dem Punkt "Fortbildungskosten" sind die Unterpunkte "Arbeitsmaterialien" und "Fachliteratur". Trage ich dort die ganzen für die Ausbildung gekauften Sachen ein? Oder trage ich die ganzen Sachen bei dem Punkt am Anfang des Formulars "Ausgaben (Werbungskosten) - Arbeitsmittel ein? Oder ist es egal? Wenn ich es nämlich beim Anfangspunkt "Arbeitsmittel" eintrage, kann ich dort direkt auch die Nutzungsdauer mit einrechnen lassen. Bei "arbeitsmaterialien" unter dem Punkt Fortbildungen kommt sowas nicht.

Ich denke man merkt mir die Nervösität etwas an . Ist meine erste Einkommenssteuererklärung. Hoffe ihr könnt mir meine Fragen beantworten

Liebe Grüße,

Lisa

Recht, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, Wirtschaft und Finanzen
Steuerklärung bei freiberuflicher Tätigkeit und Minijob?

Hallo,
ich bin bei meiner Steurerklärung (über Elster) gerade ein bisschen ratlos. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen :)

Es ist so, dass ich sowohl freiberuflich arbeite als auch über einen Minijob angestellt bin. Beim Minijob werden ich direkt vom Landesamt für Besoldung und Versorgung bezahlt, da es sich um eine Tätigkit an der Hochschule handelt. Ich werde laut der Bezügemitteilungen in Steuerklasse 6 einstuft, vermutlich aufgrund meiner freiberuflichen Tätigkeit, bei der ich aber so wenig verdiene, dass ich trotzdem pro Monat mit dem Minijob zusammen unter 450 Euro bleibe. Durch die hohe Steuerklasse wurde mir allerdings sehr viel Lohnsteuer abgezogen, die ich ja eigentlich zurückbekommen müsste, oder? Ich weiß aber nicht, wie ich das jetzt alles in der Steuererklärung angeben soll, welche Formulare ich noch ausfüllen muss und, ob ich Belege beifügen muss. Derzeit fülle ich das Formular EÜR und die Einkommentsteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht mit den Anlagen S und Sonderausgaben aus. Bei der EÜR geht es ja nur um die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, da hat sich also nichts geändert. Bei den anderen Formularen bin ich mir jetzt aber nicht sicher, wie sich da was ändert oder ob ich noch weitere Formulare einreichen muss.

Ach und zusätzlich wurde mir in den ersten zwei Monaten meines Minijobs auch noch Kirchensteuer abgezogen, obwohl ich überhaupt nicht in der Kirche bin...

Kennt ansonsten vielleicht jmd. eine kostengünstige Stelle zur Steuerberatung? Oder kann ich mich mit den Fragen auch an das Finanzamt wenden?

Steuern, Recht, Minijob, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, Freiberufler, Lohnsteuer, steuerberatung, ELSTER, Steuerklasse 6, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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