Der Betreffende arbeitet Vollzeit als Angestellter und hat nebenbei in geringfügigem Umfang (ca. 5 Std/Woche) eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen.
Er ist Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein, der sich um die Einkommensteuererklärung kümmert, die der Betreffende und seine Ehefrau verpflichtend machen müssen, da Steuerklasse III/V.
Der LHV darf aber laut eigener Auskunft keine Selbstständigen steuerlich vertreten.
Muss der Betreffende sich nun einen neuen Steuerberater suchen, oder besteht die Möglichkeit, die USt-Erklärung selbst anzufertigen, die ESt-Erklärung jedoch weiterhin vom Lohnsteuerhilfeverein anfertigen zu lassen?
Und was gilt, wenn im ersten Jahr der Selbstständigkeit (nur wenige Tage) noch keinerlei Umsätze gemacht oder Einnahmen erzielt wurden?
Vielen Dank im Voraus!