Würde mich interessieren, wie viel Euro als Mieter ich dem Finanzamt nachträglich zur Steuererklärung in Rechnung stelle (Nebenkostenabrechnung zu spät gekommen)?
Es gibt ein Vermieter-Schreiben meines Vermieters (1-Seite A4), wo drin steht, dass:
Die angefallenen Kosten im Jahr 2019 für den Mieter:
umlagefähige Betriebskosten 903,53
Da 11 Monate Mieter wohnhaft gewesen, davon zu zahlen:
(11 von 12 Monaten wohnhaft in 2019) = 828,23€
Nun, im folgenden ist Hausverwaltung Übersicht für den Vermieter, für 01.01.2019-31.12.2019 Jahr 2019 dargestellt.
Nehmen wir an ich habe meinen Anteil von 828,23€ bereits an den Vermieter entrichtet / bezahlt.
Welche Ziffer kann ich genau dem Finanzamt im Änderungsantrag / Brief schreiben, was Haushaltsnahe dienstleistungen angeht und Handwerksrechnungen (natürlich kann ich diese Unterlagen als Nachweis auch hinzufügen)?Nun, im folgenden ist wieder eine Hausverwaltungs-Übersicht für den Vermieter, für 01.01.2019-31.12.2019 dargestellt.