Betriebsvermögensvergleich bei Soloselbständigem?

3 Antworten

Da der Betrieb aufgegeben wurde, möchte das Finanzamt den Aufgabegewinn ermitteln nach § 16 Abs. 2 EStG. Um diesen ermitteln zu können, muss vorher ein Betriebsvermögensvergleich (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG) vorhanden sein. Wenn also bisher der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde, muss der Übergangsgewinn ermittelt werden.

Diese Ermittlung des Übergangs- und des Aufgabegewinns möchte das Finanzamt haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Er soll sich an seinen Steuerberater wenden und einen Anlagenspiegel dem Finanzamt aushändigen. Darin ist dann erkennbar, welche Restbuchwerte noch existieren.

Was denn nun? Sind die Aktiva abgeschrieben oder nicht mehr vorhanden?

Ein Steuerberater wäre hier eine gute Wahl - auch wenn die nicht gerne Lehrer als Mandanten nehmen. Der Besserwisser-Faktor ist da häufig recht hoch und führt oft zu langen Diskussionen...