Betriebsvermögensvergleich bei Soloselbständigem?
Hallo,
mein Bruder ist selbständiger Lehrer, also Soloselbständiger. Weil er nun im Laufe 2020 in Rente gegangen ist, und das in der Anlage EÜR angekreuzt werden muss, möchte das Finanzamt in dem Fall für 2020 einen „Betriebsvermögensvergleich“. Alle Gegenstände sind seit vielen Jahren längst abgeschrieben, den Laptop hat er privat gekauft und teilweise betrieblich genutzt. Also Restwerte sind auch nicht vorhanden. Es gibt also es kein Betriebsvermögen. Nur eine Rückzahlung von Coronahilfe ist noch als Ausgabe offen.
Was will das Finanzamt nun genau? Ist irgendein Formular auszufüllen oder muss man formlos erklären, dass keine Aktiva vorhanden?
Danke für qualifizierte Antworten.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da der Betrieb aufgegeben wurde, möchte das Finanzamt den Aufgabegewinn ermitteln nach § 16 Abs. 2 EStG. Um diesen ermitteln zu können, muss vorher ein Betriebsvermögensvergleich (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG) vorhanden sein. Wenn also bisher der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde, muss der Übergangsgewinn ermittelt werden.
Diese Ermittlung des Übergangs- und des Aufgabegewinns möchte das Finanzamt haben.
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Er soll sich an seinen Steuerberater wenden und einen Anlagenspiegel dem Finanzamt aushändigen. Darin ist dann erkennbar, welche Restbuchwerte noch existieren.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ErsterSchnee/1444743997_nmmslarge.jpg?v=1444743997000)
Was denn nun? Sind die Aktiva abgeschrieben oder nicht mehr vorhanden?
Ein Steuerberater wäre hier eine gute Wahl - auch wenn die nicht gerne Lehrer als Mandanten nehmen. Der Besserwisser-Faktor ist da häufig recht hoch und führt oft zu langen Diskussionen...