Ich wurde im Juni mit 3.2 NG aktivem THC in einer großen Verkehrskontrolle ,,erwischt"
Die Polizei hat mir deswegen Ausfallerscheinungen unterstellt und ich habe einen Beschuldigten Fragebogen wegen Trunkenheit im Verkehr bekommen.
Nun gilt Ja ab Heute der neue Grenzwert von 3.5 NG THC.
Kann ich eine Einstellung des Verfahrens erwirken ?
Hat das jetzt noch irgendwelche Konsequenzen für meinen Führerschein?
Ich bin Ersttäter. Vielen Dank für eure Einschätzung.