Angehalten im Juni 2024 mit 3.2 NG THC - Was jetzt?
Ich wurde im Juni mit 3.2 NG aktivem THC in einer großen Verkehrskontrolle ,,erwischt"
Die Polizei hat mir deswegen Ausfallerscheinungen unterstellt und ich habe einen Beschuldigten Fragebogen wegen Trunkenheit im Verkehr bekommen.
Nun gilt Ja ab Heute der neue Grenzwert von 3.5 NG THC.
Kann ich eine Einstellung des Verfahrens erwirken ?
Hat das jetzt noch irgendwelche Konsequenzen für meinen Führerschein?
Ich bin Ersttäter. Vielen Dank für eure Einschätzung.
6 Antworten
In der Regel gilt auch bei verkehrsrechtlichen Gesetzesänderungen nach wie vor das Tattagsprinzip. Somit dürftest Du deswegen noch nach den alten Regularien belangt werden können.
THC mit > 1,0 ng/l UND unterstellter Ausfallerscheinungen könnten damit für Dich auch als Ersttäter nach wie vor zu einem gerichtlichen Strafverfahren nach §§ 316 oder 315 StGB führen.
Was dann letztlich drazüus würde, hätte ein Richter damit zu entscheiden.
Das ist eine Ermessensfrage der zuständigen Richter. Sie könnten das Verfahren wegen 'Desinteresse der Öffentlichkeit' einstellen. Darauf hast Du aber keinen Einfluss, zumal die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Kontrolle eindeutig war.
Kann ich eine Einstellung des Verfahrens erwirken ?
Nein, eher nicht.
Zum Vergleich:
Auch bei einer Alkohol-TF gilt diese, sofern Ausfallerscheinungen festgestellt wurden, ab 0,3‰ als Straftat, trotz dass es idR erst ab 0,5‰ eine OWI ist.
Da dir Ausfallerscheinungen "unterstellt" werden, gilt deine TF unter THC als Straftat, daher wird sie entsprechend verfolgt werden. D.h., es wird wohl zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.
Du solltest dir daher dringend einen Anwalt suchen der die Ausfallerscheinungen vom Tisch bekommt...
3.5 ng ist gleichzusetzen wie bei Alkohol 0.2 Promille. ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinung kommt es erst zu einer Strafe also warum sollte man mit 3,2 mit Ausfallerscheinung eine Strafe bekommen ich war am Tag der Kontrolle komplett nüchtern.
Nun gilt Ja ab Heute der neue Grenzwert
Grenzwert hin oder her.... Entweder will ich ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen oder mir die Wahrnehmungsfähigkeit benebeln. Beides gleichzeitig sollte sich schon von der Vernunft her ausschliessen.
Ich bin Ersttäter.
Und wann wird dein Verhalten nach deinem Empfinden für dich und Andere gefährlich? Erst wenn etwas passiert ist und du dir dann Vorwürfe machen darfst?
Genau darum geht es ja ich hab kein Unfall verursacht und bin auch nicht bekifft gefahren. Sie haben sich da einfach was zusammen gereimt das ich bloß denn blutest durchführen muss.
Nimm dir einen Anwalt. Du warst du am Tag der Kontrolle genau so Fahrtüchtig als wärst du heute mit dem selben Wert angehalten worden.
Ja ich war nicht bekifft hab am Tag der Kontrolle auch nichts konsumiert, mache ich auf jeden Fall. Wenn es so weit ist. Dank dir
Laut Experten ist man aber unter 3,5 NG nicht benebelt und kann ein Kfz führen.