Was ändert sich da ab Morgen für Bubatzraucher?

1 Antwort

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Hey Ultraturk,

morgen treten ein paar Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft, die vor Allem die Grenzwerte, als auch die Voraussetzungen für den Entzug und die Rückerlangung der Fahrerlaubnis betreffen.

Ein wesentlicher Punkt ist die Einführung eines neuen THC-Grenzwerts von 3,5ng / ml Blut für Autofahrende. Dies stellt eine Anhebung gegenüber dem bisherigen Grenzwert von 1ng dar und soll sicherstellen, dass der Nachweis von THC im Blut nicht automatisch zu rechtlichen Konsequenzen führt, sofern die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist. Für Fahranfänger:innen und junge Fahrer:innen unter 21 Jahren gilt jedoch weiterhin ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.

Zusätzlich wurde der neue § 13a in die Fahrerlaubnisverordnung aufgenommen. Der ermöglicht es Betroffenen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Führerschein-Amnestie zu erlangen. Das bedeutet, dass Personen, die einmalig unter Cannabiseinfluss am Steuer erwischt wurden und deren THC-COOH-Wert unter 150 ng/ml lag, nun die Möglichkeit haben, die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu umgehen und ihren Führerschein ohne weitere Auflagen zurückzuerhalten. Diese Regelungen gelten jedoch nicht, wenn Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit von Cannabis vorliegen. Es kann also spannend werden, wie das Gesetz in der Praxis ausgelegt und angewandt werden wird ;-)

Viele Grüße,

sandro von mudrastreetwork / DigiStreet

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite als Sozialarbeiter in der Drogenberatung

matrix791  21.08.2024, 21:58

ich stimme dir zu !

aber in den neuen Gestzen ist der THC-CooH wert raus genommen. DAzu gibt es nichts mehr. Dazu hat seit April auch keine Führerscheinstelle mehr was zu gesagt und deshalb gibt es dazu auch keine entscheidung mehr von einem Gericht. Vorher wurde damit immer bestätigt,das jemand Regelmäßig raucht- was nun ja Unsinn ist- da ja jeder es rauchen kann , so oft wie er will- er muss nur aufpassen unter 3,5ng/ml Blut sein .

Hast Du zu diesem THC-CooH wert irgend einen Link vom Gesetzgeber ? ( ich frage nur nett, weil ich genau dazu seit April nicht gefunden habe ( nur in irgendwelchen Foren, von Privatpersonen- aber keinen Link mehr von einer Rechtssprechung)

Grüße ...

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Sandro von mudrastreetwork  22.08.2024, 11:11
@matrix791

Hey matrix791, danke für deinen Kommentar :-) Da hast du Recht, einen festgelegten Grenzwert für THC-COOH gibt es in der neuen Regelung (zum Glück) nicht mehr, das hätte ich anders formulieren sollen. In der Vergangenheit war es jedoch oft so, dass die Behörden ab einem THC-COOH-Wert von 150ng von einem regelmäßigen Konsum ausgegangen sind, was dann zur MPU geführt hat. Und ich kann mir gut vorstellen, dass dieser Wert auch in Zukunft -wenn auch nicht offiziell- eine Rolle spielen wird, z.B. wenn es um die Fest- (oder auch Unter-)Stellung geht, dass jemand missbräuchlich oder abhängig konsumiert. Darum bleibt es spannend, wie das alles in der Praxis ausgelegt und angewandt wird... lg

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matrix791  22.08.2024, 11:19
@Sandro von mudrastreetwork

und genau das kann nciht mehr passieren.

Dieser Wert wurde in der Vergangenheit genommen um einen Regelmäßigen konsum nach zu weisen- weil der Gelegendliche Konsum ja auch verboten war in der Führerscheinverorsdnung- deswegen musste man es ja auch nachweisen. dazu dienter der THC-COOH wert.

Doch genu dieses Wort " Regelmäßig/gelegendlich" wurde aus der Führerscheinverordnung gestrichen.

Ist ja auch logisch- der Konsum ist ja nicht mehr verboten.

Wie sollte man sonst auch bis 3,5 THC/ml Blut erlauben- aber wenn man gelegendlich raucht es wieder verbieten. das passt ja dann nciht mehr zusammen.

hier hast du mal einen Link- wo man den UNterscheid zwischen Neuer und alter Führerscheinverorndung sieht.

Da siehst du genau, was ich dir sagen will. Alles was Gelegendlich oder Regelmäßig ist-- wurde gestrichen. Und was sagt der THC-COOH wert aus-- ob du regelmäßig oder gelendlich rauchst.

https://www.buzer.de/gesetz/9545/al194730-0.htm

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Sandro von mudrastreetwork  22.08.2024, 11:47
@matrix791

Danke für die Infos und den Link!! Genau, die Begriffe "gelegentlich" und "regelmäßig" sind in der neuen Fassung gestrichen worden. Aber dafür wird in Zukunft doch zwischen "normalem Konsum" und Missbrauch (9.2.1) bzw. Abhängigkeit (9.2.3) unterschieden, oder? Und in diesem Kontext kann ich mir vorstellen, dass der THC-COOH-Wert bei Behörden nochmal eine Rolle spielen könnte. Oder gibts andere Indikatoren, an denen sie einschätzen wollen, ob jemand "normal" konsumiert oder eben Cannabis mißbraucht? Aber ich hoffe natürlich sehr, dass THC-COOH in der Praxis tatsächlich keiner Rolle mehr spielen wird... lg

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matrix791  22.08.2024, 13:41
@Sandro von mudrastreetwork

also das mit normalen Konsum haben wir ja nun schon geklärt. gibt es keine einschränkung mehr. punkt aus.

na klar , dann wäre da noch Missbrauch und abhängigkeit.

Da kann man sich tatsache wie nach alkohol nach richten- wann ist es Missbrauch
? also wenn du mehrmals wegen alkohol auffällig wirst- kann man MIssbrauch unterstellen. Das wurde tatsache auch bei Cannabis mit rein genommen. §13a- ( kennst du ja schon- ich glasube b oder c)- da gibt es den Absatz: wenn du mehrmals im Strassenverkehr aufällig geworden mist- darf die Führerscheinstelle eine MPU beauftragen. ( hier liegt die Betonung auf "mehrmals")

Das ist tatsache wie bei Alkohol- 1 mal mit über 0,5 Geldstrafe und punkte ( wie jetzt bei cannabis) noch kein problem. Wird man aber schon 2 mal erwischt- kann die Führerscheinstelle Missbrauch unterstellen- Warnschuß- beim esten mal erwischt- 2 mal erwischt- immernoch nichts gelernt- also kann man die eignung anzeifeln. Abhängigkeit= du wirst dauernd erwischt.

Man kann auch schon beim ersten mal missbrauch unterstellen- dann muss aber schon mehr passieren: zum beispiel. du bist mitten auf der strasse eingeschlafen und die polizei musste bei dir am fenster klopfen und dich aufwecken , damit du weiter fährst( oder dann nciht mehr)- das wären auch anzeichen , das du selbst bei einer geringen menge, nicht mehr in der lage bist zu fahren. Das kann auch bei Alkohol passieren. gibt ja einige, die sind auch schon bei 0,3 promille nicht mehr fahrtauglich und besoffen. alos das mus man dann wieder , von fall zu fall sehen.

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Sandro von mudrastreetwork  22.08.2024, 14:05
@matrix791

Danke nochmal für deine Ausführungen! Dann ist da ja soweit geklärt :-) Ich hoffe dass das genau so umgesetzt wird. Hier in Bayern war es bisher halt so, dass die Kriminalisierung über das Führerscheinrecht auf die Spitze getrieben wurde. Vielleicht kommt daher meine Vorsicht bei der Auslegung ;-) lg

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