"Sollte die vollständige formgerechte Vorlage aller Unterlagen zur Immatrikulation nicht rechtzeitig erfolgen, wird der zulassungsbescheid unwirksam. Beachten sie bitte, dass für die fristgerechte Vorlage auf den Posteingang an der Hochschule abgestellt wird. Eine persönliche Abgabe der Unterlagen ist nicht möglich." Ich war mir eigentlich sicher, dass ich alle Unterlagen für die Immatrikulation per Post verschicken muss, weil ich eine Kopie meines Ausweises und die unterschriebene Immatrikulation senden soll, aber der Satz verwirrt mich irgendwie total. Kann mir einer helfen?