Moin,

zum Glück kenn ich mich in dem Thema nicht wirklich aus.

Mir wird parken auf dem Gehweg vorgeworfen (55€). Fühle mich aber wirklich etwas ver****** und würde auch gerne mit einem Fotobeleg widersprechen.

Die Frage, die sich mir stellt, ist, wer bei Einstellung (scheint die gängige Paxis zu sein?) des Bußgeldverfahrens eigentlich die Selbstbeteiligung (Anwalt) bei meiner Rechtsschutz zahlt.

Wenn ich bei Einstellung die 150€ trotzdem entrichten muss, wäre es ja sinnvoller stumpf den Fikus mit 55€ zu unterstützen?!

Vielleicht kennt sich ja jemand im Bereich solch "krimineller" Handlungen aus.

Danke.