Hallo ihr Lieben,
Meine Schwester hat einen Brief vom Amtsgericht bekommen der Fragen aufkommen lässt. Vielleicht kann uns hier jemand helfen, was genau gemeint ist?.
Folgendes steht driN:
Sehr geehrte..... in der oben genannten Mahnsache wir Ihnen mitgeteilt, dass der vollstreckungsbescheid um anliegende Rechtsnachfolgeklausel ergäzt wurde.
Gegen die Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel ist der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 732 ZPO stathaft. Die Erinnerung muss schriftlich oder zu Protkoll der Geschäftstelle beim Amtsgericht erhoben werden.
Auf dem zweiten Blatt steht folgendes Vorstehende Ausfertigung der Vollstreckungsbescheid des Amtgericht vom ..... wird der
......... Adresse des "Klägers"
gemäß § 727 ZPO zum Zwecke der Zwangsvollstreckung als Rechntnachfolger...
...... "Rechtsnachfolger"
erteilt.
Die Rechtsnachfolge ist gerichtsbekannt.
Wird jemand daraus schlau?
Vielen Dank im Vorraus !!