Mietwohnung - Sanierung nach Brand, was ist zumutbar?

Ich komme aus dem südlichen Niedersachsen und wohne in einem Mehrfamilienhauses zur Miete.

Nach einem, durch eine andere Mietpartei verursachten, Brand ist meine Wohnung durch Rauch und Ruß unbewohnbar.

Ich habe keine Hausratversicherung, bezahle aber anteilig über die Nebenkosten die Gebäudeversicherung.

Die Miete ist vollständig gemindert, ich lebe derzeit woanders.

Nun ist das Verhältnis zur privaten Vermietung angespannt und diese möchte mich, nach sieben Jahren Miete als alleinstehender Mann um die 20, gerne loswerden.

Sie verlangte von mir die Räumung der Wohnung, der ich, mit Hinweis auf die Pflicht zur Schadensminderung, nachgekommen bin und die ich ihr gegenüber geltend machen werde.

Das habe ich vorher mit rechtlichem Beistand geprüft, wobei die Kommunikation nur noch über den Anwalt der Vermietung erfolgt.

Seitdem werden immer irgendwelche Kleinigkeiten gefunden, die ich, unter Setzung einer Frist, bitte beheben soll, sonst könne nicht saniert werden.

Mir gegenüber hat die Vermietung so aggressiv, dass die Polizei kommen musste, klargemacht, dass sie mich sofort kündigen möchte usw usf.

Mir reicht es langsam gewaltig und die Wohnung ist definitiv seit einiger Zeit sanierbar. Zwecks Zutritt zu der Wohnung (ich habe lediglich einen Schlüssel übergeben) soll ich mich doch an die Firma der Brandsanierung wenden. Dieser wurde jedoch von Seiten der Vermietung ein Maulkorb mir gegenüber erteilt.

Ich sehe dauerhaft keine Zukunft in dieser doch sehr schönen Wohnung, aber ich sehe auch nicht ein, auszuziehen, Ansprüche aufzugeben und dann der Vermietung noch einen Gefallen damit zu tun, nachdem sie im Wesentlichen terrorisiert und schikaniert.

Ich werde noch die letzten Sachen, die schon vor Einzug dort waren und die Sanierung lt. Firma nicht verhindern, nun entfernen, aber dann reicht es.

Wie weit muss überhaupt Baufreiheit, die der Vermieter herstellen muss, herrschen?

Wohnung, Brand, Recht, Mietrecht, Vermieter
BMW 3er E90 kann anfangen zu brennen (Kaufvertrag Rückabwicklung möglich oder nicht)?

Hallo zusammen,

ich hätte gerne einen Tipp am besten von einem Anwalt oder jemand der es noch werden möchte.. Ich hab mir am 30.10.2019 einen gebrauchten BMW 318i E90 gekauft vom BMW Händler. Seit Januar 2021 wird ein Rückruf gestartet ( wie unten zu sehen) :

BMW ruft wegen Brandgefahr 430.000 Fahrzeuge in Deutschland zurück in die Vertragswerkstätten. Der bayerische Automobilhersteller reagiert damit auf eine bereits seit Ende 2017 bekannte Warnung für die zwischen Juli 2004 und Juni 2012 gefertigten Fahrzeuge der 3er-Reihe. Betroffen sind die Modelle mit den internen Bezeichnungen E90 bis E93. Der Konzern bestätigte dies gegenüber dem "Focus".

Mein Fazit: Ich habe bisher leider keine schriftliche Benachrichtigung von BMW erhalten ob mein Auto okay ist oder nicht.. Auf mein Einschreibebrief mit Rückschein kam bisher keine Antwort ob mein Auto betroffen ist oder nicht.. Das Auto ist meiner Ansicht nach mit einem bzw. mehreren Mängeln behaftet.. Zum einen kann ich das Auto nicht reinen Gewissens verkaufen und wenn überhaupt dann nur sehr schlecht, da es sowieso kein Mensch kaufen würde da der Mangel ja schon seit 2017 bekannt ist. Ausserdem hab ich angst das wenn ich mein Auto im Parkhaus abstelle und er Feuer fängt das ich dann fremdes Eigentum oder gar Menschen dadurch zu schaden kommen.. Ich würde am liebsten das Auto beim Händler gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurück geben weil es ein MANGELHAFTES Modell ist... Wie gesagt das 14 Tage Rückgaberecht und die Händlergarantie sind bereits abgelaufen.. Dennoch ist es ein Risiko damit zu fahren.. Und es ist keine FREUDE am FAHREN mehr da.. Freu mich auf eure Beiträge... Modelle der 3er-Reihe betroffen: Brandgefahr: BMW ruft 430.000 Autos zurück - n-tv.de (n-tv.de)

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