Kühlwasserverlust ein Jahr nach Autokauf - Gewährleistung?

Hallo zusammen!

Ich habe am 06.03.17 einen gebrauchten BMW mit einer Erstzulassung August 2013 beim BMW Händler gekauft (damalige Laufleistung 40.000km).
Ca ein halbes Jahr später zeigte mir der Bordcomputer einen Kühlwasserverlust an, so stark, dass direkt ein ganzer Liter aufgefüllt werden musste (Laufleistung zu dem Zeitpunkt ca 50.000km). Da ich inzwischen vom ursprünglichen Händler rund 80km weggezogen war, ging ich damit zur örtlichen BMW Niederlassung und fragte nach was das sein könnte. Der Kollege vermutete sofort den Anschlussstutzen am Motorblock und sagte, dass dies innerhalb des ersten Jahres nach Kauf des Autos der Händler übernehmen müsse, ich solle aber erst noch beobachten ob vielleicht doch nur zu wenig Wasser drin war.
Ich ging aber auf Nummer sicher und rief meinen ursprünglichen BMW Händler in der Heimat an und berichtete davon, der sagte auch, ich solle mir im Fall des Falles keine Sorgen machen, das würde sich im Rahmen der Gewährleistung bewegen, ich solle noch beobachten und im Notfall wieder kommen.
Das ging ca. ein weiteres halbes Jahr gut, bis ich mein Fahrzeug dann am 27.02.18 zum ursprünglichen Händler in meiner Heimat zur Überprüfung brachte, denn ich bekam die selbe Meldung vom Bordcomputer erneut (Laufleistung 58.270 km). Tatsächlich wurde der Anschlussstutzen inkl. Dichtung getauscht.
Ich war blind davon ausgegangen, da es im ersten Jahr nach Autokauf liegt, dass es ein Mangel ist der mit der Gewährleistung abgedeckt ist. Nun bekam ich gestern allerdings die erste Mahnung und soll knapp 600€ bezahlen. Angeblich war das kein Gewährleistungsfall. Ich habe schon überlegt damit zur Verbraucherzentrale zu gehen, denn m.M.n handelt es sich bei dem Alter und der Laufleistung des Wagens bei einer Dichtung am Motorblock und 2 Liter Kühlwasserverlust doch nicht um ein übliches Verschleißteil? Wo kämen wir denn dann dahin? Immerhin habe ich für den Wagen knapp 19.000€ bezahlt, da erwarte ich aber viele Jahre länger ein dichtes Kühlsystem... könnt ihr was dazu sagen, wer in dem Fall im Recht ist?
Vorab vielen Dank und freundliche Grüße!

Recht, BMW, Gewährleistung, Kühlwasserverlust, Auto und Motorrad
Welche Note brauche ich in Mathe für eine Ausbildung als Automobilverkäufer?

Guten Tag, ich befinde mich derzeit in der 11. Klasse der gymnasialen Oberstufe. Ich bin 17 Jahre alt und Autos sind meine große Leidenschaft. Ich beschäftige mich fast ausschließlich mit ihnen, meine anderen Hobbys sind Hifi Musikanlagen, Fahrradfahren und Tennis. Darüberhinaus habe ich ein großes politisches Intresse und argumentiere leidentschaftlich gerne, dies ist nicht zu verwechseln mit Wiedersetzung gegen Autoritäten etc. In der Schule lernt man ja, sich dem System zu fügen. Was ich darüber denke, ist etwas anderes. Ich kenne mich bestens mit dem Markt (Angebot der Fahrzeuge) aus und verfüge über ein gutes technisches Verständnis und Wissen. Ich bin in der Schule eher demotiviert und habe somit die Zeit zum Lernen mit Informationsanreicherung über Automobile genutzt, sprich ich habe für keine Arbeit gelernt. In Mathe habe ich auch 'nur' 6 Punkte, da hab ich auch ein bisschen gelernt, sonst wären es Unterpunkte geworden. Jedoch fehlt es nicht an grundlegendem Können beim Rechnen, vielmehr steige ich bei den komplexen Dingen, die man in Mathe lernt, aus. Ich bin ein absolut pünktlicher Mensch und bin in dem gesamten Schuhljahr zwei mal zu spät gekommen, da meine Bahn aufgrund von "technischen Problemen" bzw. "Personenschaden" ausgefallen ist, zaubern kann ich halt leider auch nicht. Ich war im ersten Halbjahr zwei Wochen krank, im zweiten Halbjahr habe ich bisher nicht einen einzigen Tag bzw. eine einzige Stunde gefehlt. Ich erzähle euch das, damit ihr einen besseren Gesamtüberblick über mich bekommt. Meine Frage ist nun, ob die 6 Punkte alleine ein Ausschlusskriterium für eine Ausbildung zum Automobilkaufmann darstellen? Um ein besseres Leistungsbild von mir zu bekommen, werde ich hier mal meine Punkte in den jeweiligen Fächern angeben. Dieses Zeugnis stellt auch mein Bewerbungszeugnis und Realschulabschluss dar, auch wenn ich die 12 Klasse noch absolvieren möchte. Ich muss mich ja vorher bewerben, wenn ich nach der 12. Klasse anfangen will.

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