Kühlwasserverlust ein Jahr nach Autokauf - Gewährleistung?

Hallo zusammen!

Ich habe am 06.03.17 einen gebrauchten BMW mit einer Erstzulassung August 2013 beim BMW Händler gekauft (damalige Laufleistung 40.000km).
Ca ein halbes Jahr später zeigte mir der Bordcomputer einen Kühlwasserverlust an, so stark, dass direkt ein ganzer Liter aufgefüllt werden musste (Laufleistung zu dem Zeitpunkt ca 50.000km). Da ich inzwischen vom ursprünglichen Händler rund 80km weggezogen war, ging ich damit zur örtlichen BMW Niederlassung und fragte nach was das sein könnte. Der Kollege vermutete sofort den Anschlussstutzen am Motorblock und sagte, dass dies innerhalb des ersten Jahres nach Kauf des Autos der Händler übernehmen müsse, ich solle aber erst noch beobachten ob vielleicht doch nur zu wenig Wasser drin war.
Ich ging aber auf Nummer sicher und rief meinen ursprünglichen BMW Händler in der Heimat an und berichtete davon, der sagte auch, ich solle mir im Fall des Falles keine Sorgen machen, das würde sich im Rahmen der Gewährleistung bewegen, ich solle noch beobachten und im Notfall wieder kommen.
Das ging ca. ein weiteres halbes Jahr gut, bis ich mein Fahrzeug dann am 27.02.18 zum ursprünglichen Händler in meiner Heimat zur Überprüfung brachte, denn ich bekam die selbe Meldung vom Bordcomputer erneut (Laufleistung 58.270 km). Tatsächlich wurde der Anschlussstutzen inkl. Dichtung getauscht.
Ich war blind davon ausgegangen, da es im ersten Jahr nach Autokauf liegt, dass es ein Mangel ist der mit der Gewährleistung abgedeckt ist. Nun bekam ich gestern allerdings die erste Mahnung und soll knapp 600€ bezahlen. Angeblich war das kein Gewährleistungsfall. Ich habe schon überlegt damit zur Verbraucherzentrale zu gehen, denn m.M.n handelt es sich bei dem Alter und der Laufleistung des Wagens bei einer Dichtung am Motorblock und 2 Liter Kühlwasserverlust doch nicht um ein übliches Verschleißteil? Wo kämen wir denn dann dahin? Immerhin habe ich für den Wagen knapp 19.000€ bezahlt, da erwarte ich aber viele Jahre länger ein dichtes Kühlsystem... könnt ihr was dazu sagen, wer in dem Fall im Recht ist?
Vorab vielen Dank und freundliche Grüße!

Recht, BMW, Gewährleistung, Kühlwasserverlust, Auto und Motorrad
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