Hallo zusammen,
letzes Jahr habe ich mein Kleingewerbe(Onlinemarketing) abgemeldet und mache nun die Steuererklärung in Elster. Zuvor hatte ich immer eine formlose Einnahmenüberschussrechnung eingereicht, mein Gewinn betrug 2017 unter 1000€.
Aber nun muss man ja ab 2017 zwingend die Anlage EüR verwenden. Dort habe ich natürlich angekreuzt das ich das Gewerbe im Jahr 2017 aufgegeben habe.
Nun erscheint die Meldung "Der Betrieb wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr veräußert oder aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt ist zwingend von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen. Es liegen aber keine Hinzu- und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart vor" und ich muss etwas in Zeile 78 "Hinzurechnung und Abrechnung bei Wechsel der Gewinnermittlungsart" einfügen
was muss ich denn jetzt machen? Laut Google muss ich von Anlage EüR, die ich ja eh noch nie verwendet habe auf eine Bilanz wechseln und eine Aufgabebilanz erstellen sowie eine Überleitung der Gewinnermittlungsart.
Gibt es da nicht eine einfachere Möglichkeit für Kleingewerbe? Bzw. kann ich mir die Überleitung und Anlage EüR nicht sparen indem ich stattdessen nur eine Aufgabebilanz erstelle?
Vielen Dank im voraus