Ist dieser Buchungssatz im Rechnungswesen richtg?

5 Antworten

Zu den Möbeln siehe die Antwort von wurzlsepp668.

Beim Verkauf von Anlagevermögen ist der erste Schritt zu bestimmen, ob du (netto) mehr oder weniger erlöst als das Anlagegut wert ist. Du vergleichst also den Nettoverkaufserlös mit dem Restbuchwert. Dann buchst du Kasse an Erlöse aus Anlagenabgang und Umsatzsteuer. Eventuell gibt es zwei Erlöskonten (Buchgewinn oder -verlust).

Danach buchst du in einer zweiten Buchung das Anlagegut aus. Anlagenabgang (Buchgewinn, -verlust) an Fuhrpark.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bilanzbuchhalter IHK

Der Buchungssatz ist ein wenig "hemdsärmelig", denn bevor man bucht, wird erst mal der Buchwert zum Zeit des Fahrzeugabgangs ermittelt. Also man kennt i.d.R. den Buchwert zum 1.1. des Geschäftsjahres, von dem ist noch planmässig bis zum Agangstermin abzuschreiben und zu buchen, dann hat man den Buchwert z. Zeitpunkt des Ausscheidens.

Beispiel. Buchwert 1.1.2018 4.000.- (planmässige Abschreibung 3.000.- Euro jährlich) Abgang 1.3. 2018 also sind noch für 2 Monate abzuschreiben 500.- Euro.

Buchung: Abschreibungen a. Sachanl. an Fuhrpark 500.-

Der Restbuchwert wäre zum Zeitpunkt des Verkaufs 3.500.- Euro - Der Verkauferlös ist 6000.- Euro, also wäre zu buchen:

Soll: Kasse 7.140.- Euro Haben: an Umsatzsteuer 1.140.- , Fuhrpark 3.500.- Erlöse aus Anlagenabgängen 2.500.- .

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Zu den Büromöbeln, bei einem Möbelhändler wären Möbel die er für den Verkauf einkauft einfach "Handelsware WEK". Wenn er Büromöbel für das eigene Büro anschafft, würde es sich natürlich um einen Zugang bei der Geschäftsausstattung handeln.

Vom ermittelten Buchwert ist der Verkaufserlös abzuziehen,

Dein Buchungssatz bezüglich des Autos ist grundsätzlich richtig, sofern der Wagen zum Fuhrpark gehört. Außerdem ist der Buchwert zu prüfen. Der Buchwert ergibt sich aus Anschaffungspreis minus Abschreibungen + Zuschreibungen. Wird unter Buchwert verkauft, ergibt sich ein Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen. Übersteigt der Verkaufspreis den Buchwert, ergibt sich ein Gewinn. Dafür gibt es ein eigenes Ertrags- bzw. Aufwandskonto.

Du musst unterscheiden zwischen Anlage- und Umlaufvermögen.

Anlagevermögen sind die Gegenstände (materiell oder immateriell), die im Unternehmen verbleiben. Z. B.: die Schreibtische, an denen die Mitarbeiter arbeiten, Software auf den PCs, Firmenwagen.

Umlaufvermögen ist das, was nicht im Unternehmen verbleibt, sondern eben nur "um läuft".

Beispiel: Ein Autohaus

Die Fahrzeuge, die verkauft werden sollen, sind Umlaufvermögen. Geht eines ab, wird der Lagerbestand/Warenbestand entsprechend kleiner.

Der Firmenwagen des Besitzers ist jedoch im Anlagevermögen. Wird dieses verkauft, wird das Anlagevermögen entsprechend geringer.


wurzlsepp668  04.03.2018, 19:47

klar, einen Verkauf eines Fahrzeuges buche ich auf Fuhrpark .... logisch ...

Anlagenverkäufe SIND Erlöse. Fakt.

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einen Anlagenverkauf auf Fuhrpark? wird interessant beim Jahresabschluß.

Verkäufe sind Erlöse und sonst nichts anderes.

Büromöbel sind BGA, wenn diese für den Betrieb bestimmt sind. WEK, wenn sie zum Verkauf bestimmt sind.

Das Gegenkonto Fuhrpark passt nicht. Nimm hier "Erlöse aus Verkauf von Anlagevermögen". Danach buchst Du Aufwand aus Abgang AV an AV bzw. umgekehrt.