Mit wenig Weed erwischt; wann kommt der Brief?

Hallo,

gestern wurd ich blöderweise mit bisschen Weed erwischt, da irgendjemand die Polizei gerufen hat, weil ein Kumpel uns sein neuen Motorrad gezeigt hat und es vielleicht bisschen laut war. Das war aber weniger als 1 Gramm, denn ich hatte schon 2 Joints damit geraucht.

Hab bei der Kontrolle natürlich nicht gelogen und sofort zugegeben dass ich bisschen Weed dabei habe.

Die Kontrolle ging eigentlich echt schnell, sie haben nur meine Taschen durchsucht, Personalien aufgenommen und was am schlimmsten war, mein Weed konfisziert.

Die einzige Frage die sie mir gestellt haben - abgesehen von den Personalien - war, woher ich das Weed her habe.

Da ich schon für solche Fälle vorbereitet bin, habe ich natürlich gesagt ich hätte es vom Mauerpark. Ich wohne in Berlin Mitte und der besagte Park is an warmen Tagen echt voll und da wimmelt es nur so von Tickern. Ich wollte mein Ticker nicht verraten.

Nach meiner Antwort schien die Polizistin sich nicht mehr weiter für mich zu interessieren und der andere Polizist meinte dann, dass ich ein Brief von BTMGesetz bekomme und es wird weiter nichts passieren.

Nun wohne ich aber noch bei meinen Eltern und von anderen Freunden weiß ich, dass auf dem Brief halt entweder erkenntlich ist, dass es von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder BTMBehörde steht. Für gewöhnlich öffnen sie meine Briefe nicht, auch wenn ich mal Inkasso Briefe kriege, aber das ist schon ne andere Sache, da ich nie "kriminell" war.

Möchte gerne wissen wann dieser Brief kommt, damit ich ihn abfangen kann?

Wie gesagt, wohne in Berlin und ich bin mir zu 99,99% das nichts weiteres passiert. Will nur den Brief abfangen und muss aber dazu wissen, wann er ungefähr ankommt.

ich weiß dass man keine genaue Zeit nennen kann, aber halt nur UNGEFÄHR

Vielen Dank

Brief, Polizei, Betäubungsmittel, Cannabis, Betäubungsmittelgesetz
Hausdurchsuchung wegen Aussage - Vorgeworfener Handel mit Cannabis

Guten Abend Liebe Gutefrage Community,

erst einmal ein Paar grundlegende Dinge:

-Person A ist mit Person B befreundet

-Person A kennt Person C nicht

Folgendes,

letzte Woche stande völlig überraschend die Kriminalpolizei vor Person A´s Haustür mit einem Durchsuchungsbefehl. Person A wird laut Aussage von Person C vorgeworfen mit Person B zusammen in dem Zeitraum von Dezember bis Januar Marihuana im Wert von 4x 1000€ und einmal 45 Gramm Haschisch zum Preis von 500€ bei Person C gekauft, übernommen und weiterverkauft zu haben. Laut dem Durchsuchungsbefehl wurde nach Rauschgift, Rauschgiftutensilien, Notizen und Hinweise zu möglichen Deals etc. gesucht. Die Zuständigen der Kriminalpolizei fanden weder Rauschgift, noch irgendwelche Utensilien die auf Konsum oder auf Verkauf hinweisen würden, noch Geld oder Sonstiges, sie beschlagnahmten lediglich das Handy von Person A um es auf mögliche Hinweise auszuwerten.

Person A hat:

-Nie Cannabis konsumiert

-Nie damit in Kontakt getreten

-Nie Gehandelt

Person A hat nach Rücksprache mit der Kriminalpolizei eine Aufforderung bekommen in der nächsten Zeit zu einer Vernehmung zu erscheinen und dort würde Person A auch sein Handy wiederbekommen (Mit der Bedingung das nichts relevantes drauf gefunden wird wovon ich sicher ausgehen kann da Person A wie schon gesagt nie damit Kontakt hatte).

Folgende Fragen sind zu klären:

-Wie sollte Person A weiter vorgehen ?

-Ist es notwendig ein Anwalt einzuschalten?

-Genügt eine bloße Falschaussage um Person A für irgendetwas zu belangen?

-Sollte Person A zu seiner Vernehmung erscheinen?

Hinzuzufügen ist, das Person A minderjährig ist (17 Jahre), nächstes Jahr sein Abitur absolvieren möchte und anschließend vorhatte ein Studium in den gehobenen Dienst bei der Polizei zu machen. Er besitzt ein geregeltes Leben, hat einen guten Freundeskreis, bekommt von seinen Eltern alles was er benötigt und geht nebenbei als Kellner jobben (Für Feiern etc.). Er hätte es also überhaupt nicht nötig Cannabis zu Konsumieren geschweige denn damit Handel zu betreiben.

Hoffe auf Hilfreiche Antworten

Drogen, Betäubungsmittel, Cannabis
Mit Medikamenten Reisen Serbien

Also ich wolte mal Fragen, ob irgendwer weiß, wie es mit der Einreise von Medikamenten, die in Österreich und Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, nach Serbien abläuft ?

Gibt es da besondere Regelungen, also welche Papiere muss ich mitführen oder reicht auch ein schreiben auf Englisch und Deutsch vom Arzt und eine Kopie des Rezeptes mit Stempel und meinem Namen drauf.

Für den Schengenraum gibt es ein solches Dokument, dass werde ich aber nicht mitnehmen, da, eben nur falls wirklich was sein sollte, die Beamten dann noch am ehesten sagen könnten, dass dies nur für den Schengenraum gültig sei und ich jetzt doch besser mal warten müsse. Und ich habe keine Lust in Serbien beim Zoll zu sitzen ohne der Serbischen Sprache mächtig zu sein.

Eine Antwort, mit " ich glaube" oder " ich vermute" oder " warscheinlich" bringt mir leider nichts, auch wenn es gut gemeint ist. Ich habe auch schon im Internet gesucht, aber nicht wirklich entwas gefuden. Bei der Botschaft will ich nicht Anrufen, da ich die Sache nicht unnötig verkomplizieren will. Ich weiß nämlich von Ländern, wo das ganze dann von einer Amtsärztin aufgesetzt werden muss, von einem gerichtlich beglaubigten Übersetzter übersetzt werden muss und von der Botschaft abgestempelt werden muss. Und dafür hab ich weder die Zeit noch das Geld.

Falls es jemand weiß, wäre ich sehr Dankbar.

LG

Reise, Flugzeug, Medikamente, Zoll, Betäubungsmittel, Serbien

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