Ich wurde 2010 mit 0.1g Amphetamin erwischt und wurde daraufhin zu einer Geldstrafe verurteilt. Da ich gern eine Ausbildung zur Erzieherin machen möchte, frage ich mich jetzt, ob ich überhaupt zur entsprechenden Prüfung zugelassen werde, denn dafür braucht man wohl ein polizeiliches Führungszeugnis. Weiß jemand, ob da ein einfaches oder erweitertes Fz. verlangt wird und ob diese meine Vorgeschichte mir da zum Verhängnis werden kann?! Soweit ich verstanden habe, ist das erweiterte notwendig, aber da werden neben Verurteilungen zu mehr als 3 Monaten bzw. 90 Tagessätzen nur Sexualdelikte aufgeführt. Stimmt das?