Eigentümer verschwunden, was darf man?

Folgender Sachverhalt:

Es gibt zwei Eigentümer A und B eines Hauses. Nach einem großen Streit vor 10 Jahren ist A ausgezogen. B hat daraufhin den Kontakt abgeblockt, ist jedoch im Haus geblieben. A hat nichts unternommen, da er keinen Ärger haben wollte.

A versuchte nach knapp 10 Jahren mit B zu sprechen und eine Einigung zu finden bzgl. des Hauses, B wollte aber nichts davon hören. Daraufhin hat A die Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt, die auch genehmigt wurde. B hat dagegen nichts gemacht, sondern ist verschwunden und hat alle seine Sachen im Haus gelassen, bis auf ein paar Wertsachen, Portmonee etc. und einen Brief mit den Worten "Mein Teil gehört den Aufräumern!" hinterlassen. Beim Betreten des Hauses fand A einen sogenannten "Messie-Haushalt" vor. Nachbarn haben nun zu A gesagt, er soll für Ordnung sorgen, sonst rufen sie das Ordnungsamt.

Was darf A nun tun? Darf er das Haus ausräumen ohne Zustimmung von B? Was passiert, wenn B doch zurück kommt und dann alles leer ist?

Was geschieht nach einer erfolgreichen Versteigerung mit den Gegenständen im Haus, wenn diese nicht vorher ausgeräumt werden konnten? Muss ein Gerichtsvollzieher gerufen werden, um die Gegenstände zu lagern und von B abholen zu lassen? Kann A für die Besitztümer von B haften? Oder wird bei einer Teilungs- / Zwangsversteigerung auch das Inventar im Haus gekauft, falls dieses zum Zeitpunkt der Versteigerung unbewohnt ist?

Ich danke für Eure Antworten!

Recht, Besitz, Eigentümergemeinschaft, Eigentum, Messie, Nachbarn, Teilungsversteigerung

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