Hallo Freunde,
Ich habe eine städtische Ausschreibung für eine Stelle im Ordnungsamt vorgefunden. Im Ausschreibungstext steht, dass die Stelle mit bis zu EG9b bewertet wird.
Die Ausschreibung ist allerdings nur an Personen mit Ausbildung gerichtet worden.
Soweit ich weiß, gilt ab EG9B ein Hochschulstudium oder sonstige mit gleichwertiger Fähigkeiten.
Da ich ein Hochschulstudium und entsprechend Tätigkeit ein Jahr lang ausgeübt habe, habe ich mich beworben.
Nach Gespräch führte es zu einer Absage ohne genaue Begründung. Meine Konkurrenten konnten kein Hochschulstudium vorlegen, sondern dafür lange Berufserfahrung. Ich bin der einzige Bewerber mit einem Hochschulabschluss gewesen.
Ist dies korrekt gelaufen?
danke