Wurzelbehandlung in 10 Minuten und jetzt starke Zungenschmerzen?

Also bei mir hatte sich ein Nerv entzündet und ich habe eine Wurzelbehandlung gekriegt. Allerdings hat die Behandlung samt betäubung ohne Witz nicht einmal 10 Minuten gedauert. Mein Zahn wurde am Ende auch erstmal offen gelassen, da der Arzt meinte so wäre eine Entzündung unwahrscheinlicher oder so ähnlich. Jetzt erzählt mir aber eine Freundin das eine Wurzelbehandlung bei ihr 1 Stunde gedauert hat und ein Bekannter meinte sogar über eine Stunde. Die 2. Sache ist das meine Zunge an der Seite der Wurzelbehandlung extrem schmerzt, aber ein Schnitt/Verletzung durch die benutzten Instrumente o.ä. Ist nicht zu erkennen. Im Gegenteil an der Stelle ist eher ein harter Knüppel. Die Zunge tut mehr weh als der Zahn... Jetzt meine Frage, war alles so richtig wie er das gemacht hat? Ich hatte nie Karies oder ein Loch im Zahn, pflege meine Zähne schon immer sehr, jedoch habe ich laut Aussage des Arztes große Zahnfleischtaschen in denen sich die Bakterien gesammelt haben. Dennoch kam mir die Behandlung heute ziemlich gehetzt vor, ich wurde auch nicht über Risiken/Nebenwirkungen aufgeklärt, müsste auch alles hinterfragen und dem Arzt aus der Nase ziehen. Ich weiß nicht, ob da nicht was gepfuscht worden ist und hat jemand vielleicht eine Idee was es mit den höllischen Zungenschmerzen auf sich hat? Bin um jede Hilfe dankbar, der Arzt ist jetzt erstmal in Urlaub...

Medizin, Schmerzen, Zähne, Behandlung, Zahnarzt, Zahnmedizin
Was gilt als "angeratene Behandlung" beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?

Hallo zusammen,

ich möchte eine Zahnzusatzversicherung abschließen und habe mir schon Angebote von verschiedenen Versicherern eingeholt. In den Standardfragebögen bei eigentlich allen Versicherungen taucht die Frage auf, ob ich mich derzeit in Behandlung befinde oder ob eine Behandlung angeraten ist. Bei mir ist es so, dass ich zwar nicht in Behandlung bin, mein Zahnarzt aber meinte, dass in den nächsten Monaten bei mir eine Füllung durch eine neue Keramikfüllung erneuerst werden müsste. Da ich schon einen Kostenvoranschlag dafür bekommen habe, gehe ich jetzt davon aus, dass dies unter die Kategorie einer angeratenen Behandlung zählt.

Was passiert denn, wenn ich auf die Frage nach der angeratenen Behandlung mit Ja antworte? Kann es mir passieren, dass mich die Versicherung in diesem Fall ablehnt? Hat das Konsequenzen, auch wenn ich niemals eine Kostenerstattung für diese Behandlung einreiche? Oder andersherum gefragt: Was ist wenn ich auf die Frage mit Nein antworte, die Behandlung aber komplett verschweige und auch nicht mit dem Wunsch auf Kostenübernahme auf die Versicherung herantrete? In dem Fall hätte ich ja quasi gelogen. Allerdings hätte das für niemanden Konsequenzen bzw. Schaden angerichtet, wenn ich die Behandlungskosten eh privat zahlen würde und gar keine Erstattung von der Versicherung möchte.

Kann mir jemand erklären, wie sich das mit der angeratenen Behandlung verhält? Ich möchte niemanden täuschen und im Prinzip ohne bürokratische Probleme die Versicherung abschließen.

Wie stark forschen die Versicherer überhaupt nach bzw. wie stark können sie überhaupt in dem Punkt nachforschen? Wenn ich z.B. zu einem anderen Zahnarzt gehen würde, wäre die angeratene Behandlung bei meinem aktuellen Zahnarzt doch erst mal gar nicht bekannt, oder?

Behandlung, Versicherung, Zahnarzt

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