Studiengangwechsel - Leerlaufsemester, Krankenversicherung, Alibisemester?

Ich habe jetzt 3 Semester ein Fach studiert, das mir sehr gut gefallen hat. Jetzt habe ich erfahren, dass ich den 3. Prüfungsversuch in einer wichtigen Vorlesung erst nächstes Semester antreten könnte, was bedeutet, dass ich mein Studium auch mit 2 Verlängerungssemestern zeitlich nicht mehr hinbekommen könnte. Ab kommendem Wintersemester könnte ich an einer anderen Uni ein ähnliches Fach studieren und mir auch Prüfungsleitungen aus meinem Erststudium anrechnen lassen.

Mein Problem ist jetzt, dass ich zum Ende dieses Semesters sehr wahrscheinlich zwangsexmatrikuliert werde, dann aber das Sommersemester überbrücken muss, bis ich das neue Studium beginnen kann. In der Zeit würde ich gerne (Vollzeit in einem Supermarkt) arbeiten, eventuell auch noch in meiner jetzigen Universitätsstadt bleiben und mich mit Praktika auf das kommende Studium vorbereiten.

Da ich aber noch über die Familienversicherung privat krankenversichert bin und durch die Freistellung von der gesetzlichen Kasse nicht weiß, ob ich jetzt selbst Beiträge zahlen muss oder weiter im Familientarif bleibe (ich bin unter 25).

Ich bin am Überlegen, mich an meiner jetzigen Uni für einen zulassungsfreien Studiengang umzumelden, um weiter immatrikuliert zu sein und eventuell Scheine für mein Studium zu machen. Ich denke, dass ich dadurch finanzielle Vorteile hätte, frage mich aber, wie das später in meinem Lebenslauf aussieht, wenn ich 2x den Studiengang gewechselt habe.

Über Hilfe würde ich mich riesig freuen, danke schonmal!

Studium, Recht, Krankenversicherung, Karriere, Beamte, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankenkasse, Lebenslauf, private Krankenversicherung, Student
Ehemann (Beamter im Ruhestand) im Pflegeheim Ehefrau hat keine eigene Rente/Pension

Leider konnte ich auch nach längerem Suchen keine Antwort auf meine Frage finden: Der Ehemann ist im Pflegeheim mit Pflegestufe II, die Ehefrau wohnt im Eigenheim. Die Situation ist nun folgende: Die Pflegeheimkosten sind in etwa genauso hoch wie die Pension des Ehemannes. Der Eigenanteil, der für das Heim aufzubringen ist, wurde nach der Höhe der Bruttopension berechnet. Die Ehefrau hat keine eigene Rente/Pension. Es verbleibt nun etwas mehr als der Pflegsatz für Stufe II,da Beihilfe und Pflegeversicherung (weil Ehemann Beamter) zahlen. Von dem Geld, was nun noch übrig ist, gehen noch diverse Fixkosten ab, (Steuern und Versicherungen) wie z. B. die PKV und Pflegeversicherung für Ehemann und Ehefrau, nach Abzug dieser Fixkosten verbleiben noch gut € 400,- monatlich. Dem Ehemann müsste doch auch noch eine Art "Taschengeld" seiner Pension zustehen, wenn ich das richtig verstanden habe. Die Ehefrau war schon beim Sozialamt, dies verwies sie aber an die Beihilfe, da die Beihilfe für Beamte zuständig sei. Die Beihilfe scheint nun aber nach ersten Gesprächen keine zusätzlichen Zahlungen tätigen zu wollen. Ist dies so rechtens? Die Ehefrau würde in der Situation am Existenzminimum leben... Fällt in einer solchen Situation die Unterhaltspflicht des Ehemannes gegenüber seiner Frau komplett weg? In den Berechnungen über die Höhe der Eigenbeteiligung an den Kosten des Pflegeheimes wurde die Ehefrau nicht berücksichtigt.

Finanzen, Familie, Rente, Beamte, Ehefrau, Pension, Ruhestand

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