Mal angenommen, ein Arbeitgeber (AG) schickt einen Mitarbeiter (MA) auf Dienstreise und dieser fährt mit der Bahn. Fahrtkosten werden natürlich vom AG übernommen. Die Hinfahrt verläuft reibungslos und der MA erreicht seinen Termin.
Auf der Rückfahrt kommt es jedoch zu einer größeren Verspätung, wodurch der MA zwar später nach Hause kommt, was aber auf seinen geschäftlichen Termin keinen Einfluß hatte und wovon auch nur er etwas weiß.
Nun erstattet die Bahn ja in solchen Fällen (also bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten) die Hälfte des Fahrpreises.
Muß der MA nun diese Erstattung an seinen AG weiterleiten oder darf er sich dennoch ohne schlechtes Gewissen den vollen Fahrpreis vom AG zahlen lassen?
Der AG weiß von der Verspätung ja nichts, da der MA nach dem Termin direkt nach Hause gefahren ist.
Und die Kostenerstattung der Bahn dient ja als Entschädigung für die Unannehmlichkeiten, die man als Fahrgast durch die Verspätung hatte und die hatte ja der MA und nicht sein AG.
Wie würdet ihr das machen bzw. wer hatte so einen Fall schon mal?
Vielleicht muß man diese Erstattung womöglich gar nicht weiterleiten, oder?