Meinung des Tages: Ist die Kritik an der BAföG-Reform berechtigt?

BaFöG ist ein Begriff, den viele in ihrem Leben schon einmal gehört haben. Aber wer darf das eigentlich beziehen? Das hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab. Das Alter, das private Einkommen und Vermögen, die Eignung für die gewünschte Ausbildung und die Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche Status sind von Relevanz. Eine Analyse des CHE Centrum für Hochschulentwicklung hat gezeigt: 84% der Studierenden können oder wollen die staatlichen Unterstützungsangebote nicht nutzen – die Konsequenz: Eine Reform scheint nötig.

Die geplante Reformierung

Geplant ist, dass Studierenden künftig ein „Flexibilitätssemester“ zugesprochen wird. Das heißt, Studierende könnten über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden. Außerdem sollen die Freibeträge von Studierenden und deren Eltern angehoben werden. Dadurch könnten womöglich mehr junge Menschen BaFöG beziehen. Zusätzlich geplant ist eine sogenannte „Starthilfe“. Damit soll angehenden Studierenden geholfen werden, die aus ärmeren Haushalten kommen. Für diejenigen, auf die das zutrifft, soll es 1.000 Euro geben.

Geplant sind außerdem „strukturelle Verbesserungen“, sodass etwa die Wartezeit verkürzt oder die Einbringung der relevanten Nachweise vereinfacht wird.

Keine Anpassung der Beiträge

Die Inflation ist deutlich zu spüren. Vielerorts sind die Mieten gestiegen, ebenso sind Preise für Lebensmittel höher angesetzt und auch andere im Alltag benötigte Gegenstände, wie etwa Kleidung, werden zusehends teurer.

Viele staatliche Leistungen werden an die Inflation angepasst – beim BAföG ist das jedoch nicht geplant.

Der Bundestag hatte 150 Millionen Euro für das BAföG zur Verfügung gestellt, um einen Spielraum für etwaige Erhöhungen zu gewährleisten. Das Bildungsministerium plant allerdings nur 62 Millionen Euro davon ein.

Aktuelle Beiträge

Im Wintersemester 2022/23 wurde das BAföG um 5,75 Prozent erhöht. Studierende, die noch bei den Eltern wohnen, konnten damit monatlich 511 Euro erhalten. Dies setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf (452 Euro) und 59 Euro für’s Wohnen. Diejenigen, die auswärts leben, konnten den Grundbedarf und 360 Euro für die Unterkunft bekommen.

Allerdings werden Vermögen, eigenes Einkommen sowie das Einkommen von Eltern und Ehepartner immer angerechnet – die Höhe ist also von Fall zu Fall individuell.

Mehr Druck bei der Rückzahlung

Seit 1990 gilt: Die Hälfte vom BAföG ist „geschenkt“, die andere Hälfte muss zurückgezahlt werden. Ungefähr fünf Jahre nach dem Ende des Studiums wird die Rückzahlung dann fällig – dauern darf sie maximal 20 Jahre.

Geplant ist nun, dass künftig die Raten steigen werden. Statt 130 Euro monatlich sollen nun also 150 Euro pro Monat getilgt werden. Dies sei geplant aufgrund der aktuellen „Einkommens- und Preisentwicklung“, so die Begründung im Gesetzentwurf.

Kritik zur Reform

Mitunter am meisten kritisiert wird, dass das BAföG nicht entsprechend der Inflation angepasst werden soll. Auch, dass das zur Verfügung gestellte Geld nicht ausgeschöpft wird, um jeden eine „Starthilfe“ zu ermöglichen, oder eben allgemein die Beiträge anzuheben, stört einige der Studierenden.

Auch Wissenschaftler sehen in der Reform nicht nur positive Vorsätze. So bliebe diese Reform „hinter ihren Möglichkeiten“, wie Frauke Peter vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung es bezeichnet. Auch sie plädiert für eine regelmäßige Anpassung der BAföG-Sätze.

Außerdem sei es nötig, mehr Transparenz zu schaffen. Junge Studieninteressierte können oft nicht einfach erkennen, was ihnen zustehen würde und dadurch steigt die Unsicherheit, wie das Studium finanziell gestemmt werden könnte. Der Studienbeginn sei also „ein Sprung ins Ungewisse“, so die Bildungsforscherin.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die BAföG-Situation? Seht Ihr die geplanten Reformpunkte als positive Entwicklung? Findet Ihr die theoretisch erreichbaren Beiträge ausreichend? Wäre eine regelmäßige Anpassung der Beiträge sinnvoll? Habt Ihr vielleicht sogar selbst Erfahrungen, die Ihr teilen möchtet, besonders, wenn es um Bürokratie und die Nachweise geht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bafoeg-bundesrat-100.html

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/studierende-staatliche-foerderung-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bafoeg-reform-108.html

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Berufliche Beratung dringend?

Ich brauche dringend Tipps , was ich als nächstes beruflich einschlagen kann.

Zu meinem Werdegang :

Ich bin 21 und befand mich nach meiner Fachoberschulreife in einer dreijährigen Ausbildung eines Berufskollegs. Dort erlente ich den Beruf des Gestaltungstechnischen Assistenten ( ähnlich wie der Mediengestalter ) und absolvierte gleichzeitig meine Fachhochschulreife ( Fachabitur ).

Nach einigen Praktika in einer Werbeagentur und einer Druckerei waren die Jahre auch schon um und ich wusste damals ( 2021 ) nicht weiter. Der Beruf lag mir nicht so , wie ich es erhofft habe.

Ich meldete mich nach Beratung an einem Weiterbildungskolleg an , um die Allgemeine Hochschulreife ( Vollabitur ) anzustreben , dort geschah aber eine Wende.

Zum Sommer 2022 war ich bereits erneut an einem Berufskolleg angemeldet und entschied mich für den Ausbildungsberuf des Präparationstechnischen Assistenten. Das Präparieren von Fossilien sagte mir nach einigen Videos zu und deshalb dachte ich , das sei mein Ziel.

Von dort an startete ich meine Ausbildung , lieferte leider nur solide / mittelmäßige Ergebnisse meiner Arbeit und erhielt auch ein erschwingliches Zeugnis. Viele 2er , aber auch viele 4er waren als Noten dort drauf.

Gesundheitlich bin ich Asthmatiker , kann den Staub und den Dreck dort nicht ausstehen und es wird teilweise grob gearbeitet und auch mit chemischen Mitteln hantiert , sodass ich im Laufe der Ausbildung ( Sommer 2022 bis jetzt ) ein ganz anderes Bild von dem Beruf habe.

Es stehen auch noch Praktika an , wo ich noch keine Stelle habe und ich merke Tag für Tag , dass das auch nicht das richtige für mich ist. Dort wird zu wenig erklärt , ich bin als einziger dort überfordert , mache immer mehr Fehler an Maschinen und die anderen Schüler sind dort einfach besser wie ich und das nimmt einen mit , sodass ich jetzt an einen erneuten Wechsel nachdenke.

Die Frage ist : Was käme denn für mich noch in Frage und wäre unter Berücksichtigung meines Werdegangs sinnvoll ? Anderer Beruf ? Praktikum ? FSJ ? Nochmal Allgemeine Hochschulreife nachholen ? Studium an einer Fachuniversität ? Andere Ausbildung starten ?

Was würdet ihr mir raten ?

Danke für Antworten.

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Kann ich bei langwieriger Krankheit mein Bafög über die Förderungshöchstdauer verlängern?

Situation:

Mein Studium hat 6 Semester als Regelstudienzeit.

Ich habe nach dieser Regelstudienzeit durch Corona 2 Semester geschenkt bekommen.

Habe nach Corona bei meinem zuständigen Bafögamt um Verlängerung gebeten, da durch Corona viele Pflichtmodule nicht belegbar waren und ich während dieser Zeit also nicht alle nötigen Vorlesungen und Seminare absolvieren konnte. Dies wurde mir gewährt.

Nun ist meine Förderung am 31.August 2023 eingestellt worden, weil sie zuende ist.

Jetzt ist es aber so, dass ich seit Monaten krank gewesen bin und im Sommer mit Mühe mein letzten Seminar abschließen konnte (erfolgreich zum Glück).

Im November habe ich erstmal eine OP und dann liege ich wieder für einen Monat flach deswegen und werde in der Zeit weder mein Praktikum machen noch meine Bachelorarbeit schreiben können. Erst im neuen Jahr werde ich Bachelorarbeit und Praktikum dann schrittweise erledigen.

Bin wegen meinen Krankheiten auch arbeitsunfähig und habe auch kein Recht auf Bürgergeld weil ich noch immatrikuliert bin. Meine Eltern beziehen Bürgergeld, also können sie mich da nicht unterstützen. Das weiß das Bafögamt auch.

Frage ALSO: meint Ihr, das Bafögamt würde mir noch eine letzte Verlängerung gewähren, wenn mein Arzt meinen Gesundheitszustand und meine Arbeitsunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest belegen kann?

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Entzug der BaföG-Förderung wegen "Scheinstudium"?

Hallo zusammen, folgende Situation:

  • Aktuell studiere ich im ersten Semester Biologie und Physik auf Lehramt Gymnasium
  • Physik an der Universität hat mich so schnell abgeschreckt dass ich inzwischen keine Veranstaltungen dieses Faches mehr besuche.
  • Ich besuche weiterhin Veranstaltungen von Biologie und der Erziehungswissenschaften.
  • Ich möchte das zweite Semester in Biologie und Physik auf Lehramt Gymnasium eingeschrieben bleiben, da ich überlege Biologie als Drittfach zu behalten und ich dafür viele von den Leistungen bzw. Scheine der ersten beiden Semester brauche. Außerdem ist unter der BaföG-Förderung nur ein problemloser Fachwechsel möglich, ich kann also nicht wild umherwechseln.
  • Deshalb werde ich nun weiterhin neun Monate in Physik eingeschreiben bleiben, obwohl ich keine Veranstaltungen der Physik besuche.

Kann mir das als "Scheinstudium" ausgelegt werden und auf Basis darauf die BaföG-Förderung entzogen werden?

Argumente dafür:

  • Ich besuche trotz Einschreibung keine Veranstaltungen des Faches Physik mehr und sammle deshalb keine Leistungspunkte oder Scheine.

Argumente dagegen:

  • Bis zum vierten Fachsemester fordert das BaföG-Amt keine Leistungsnachweise. Somit hat doch das BaföG-Amt keinerlei Wissen darüber was ich in der ersten zwei Semstern getan habe oder tun werde, richtig?
  • Das BaföG-Amt kann nicht unterscheiden/weiß nicht, ob ich nirgends hingegangen bin, oder ob ich überall durchgefallen bin, richtig? Und bei letzterem würde einem ja auch nicht die Förderung entzogen werden.
  • Ich besuche weiterhin Veranstaltungen der Biologie und der Erziehungswissenschaften.

Was denkt ihr? Kann mir die aktuelle Situation als "Scheinstudium" ausgelegt werden und auf Basis darauf die Förderung entzogen werden? Oder brauch ich mir keine Sorgen machen? Sollte ich ein paar Leistungen in Physik versuchen zu erbringen, auch wenn ich natürlich durchfalle, nur damit eben irgendwas vorliegt dass ich etwas getan hätte?

Recht, Biologie, Bachelor, BAföG, beamtenrecht, Förderung, Jura, Lehramt, Lehramtsstudium, Physik, Universität, Semester, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Lehramt Gymnasium

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