Darf ich ein E9-Gehalt beziehen, wenn ich mein Bachelor-Zeugnis noch nicht habe?

Ich trete am 1.8. eine Teilzeit-Stelle im öffentlichen Dienst an, für die ich nach Tarifvertrag in die Entgeltgruppe 9 eingruppiert wurde. Bei der Bewerbung habe ich angegeben, dass ich mein Bachelorstudium dann abgeschlossen haben werde und im Personalbogen, den ich vor ein paar Wochen schon ausfüllen musste, bei Abschluss "Bachelor" angekreuzt mit dem Vermerkt, dass das Zeugnis noch aussteht. Nun habe ich folgendes Problem: Wegen Corona hat sich zunächst die Abgabe der Bachelor-Arbeit verzögert, anschließend auch die Korrekturzeit, da die Arbeit bei der Professorin untergegangen ist und ich das Ergebnis statt nach 4-6 Wochen erst nach 11 Wochen bekommen habe. Die offizielle Schreiben mit der Note der Bachelorarbeit habe ich nun diese Woche bekommen. Wegen der Urlaubszeit/Semesterferien kann es nun allerdings noch dauern, bis die letzten Formblätter ausgestellt sind und ich das Zeugnis vom Prüfungsamt erhalten habe. Im Prinzip bin ich aber fertig mit dem Bachelor und weiß nun ja auch, dass ich final bestanden habe (ein Kolloquium gibt es bei uns nicht). Von meinem Arbeitgeber hat bisher niemand nach dem Zeugnis gefragt. Ich weiß aber nicht, ob ich jetzt überhaupt schon das E9-Gehalt beziehen darf und ob ich das im Personalamt vorher melden muss.

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Beim Professor im Nachhinein wegen toxischer Betreuerin beschweren?

Ich habe bei meiner ehemaligen Uni meine Bachelorarbeit an einem Institut geschrieben.

Zugegeben, es war ein Thema, welches mir nicht lag und ich dementsprechend keine außerordentlich guten Leistungen zeigen konnte. Dies führte häufig zu Konflikten zwischen mir und meiner Betreuerin.

Ich kann verstehen, dass meine Arbeit zu Unzufriedenheit seitens meiner Betreuerin führen kann. Dies rechtfertigt jedoch nicht die Art und Weise, wie sie oftmals damit umgegangen ist: verhielt sich oft unprofessionell, wurde laut, attackierte mich auf persönlicher Ebene, lachte mich aus, wenn ich etwas (ihrer Meinung nach Triviales) nicht wusste etc.

Obwohl die Bachelorarbeit mittlerweile fast 2 Jahre her ist, hat diese Phase bei mir Spuren hinterlassen: ihre Worte dröhnten mir oft, phasenweise täglich, ins Ohr, ich brauchte nach der Bachelorarbeit eine lange Zeit, um allgemein eine positive Einstellung gegenüber Vorgesetzten, Betreuern und Teammates aufzubauen, und ich habe mehrere Psychologen besuchen müssen.

Ich überlege mir gerade, im Nachhinein dem Professor eine Email zu schreiben und ihm die ganze Sache zu schildern. Mein Ziel ist weder eine Entschuldigung von ihm oder ihr zu bekommen noch ihr eins auszuwischen, sondern dem Institut (und der Uni allgemein) darauf aufmerksam zu machen, in Zukunft etwas besser auf die Qualität der Betreuung und der Lehre zu achten.

Das einzige, was im Weg stehen würde dafür, ist meine Beziehung zum Prof. Er hat mir in der Vergangenheit (vor der Bachelorarbeit) ein Empfehlungsschreiben geschrieben, welches ich zur erfolgreichen Bewerbung auf eine sehr renommierte Uni in den USA benutzt habe. Jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass ich in Zukunft ein weiteres Empfehlungsschreiben von ihm brauchen werde. In der Forschung arbeite ich nicht/will ich in Zukunft nicht arbeiten und mittlerweile bin ich karrieretechnisch sowieso in eine andere Branche gelandet.

Würdet ihr dies an meiner Stelle machen? Wie gesagt, ich möchte nur verhindern, dass meine Nachfolger ebenfalls unter dieser Betreuerin leiden müssen.

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