Die Elternzeit soll man bekanntlich bis spätestens eine Woche nach Geburt des Babys beantragen. Nun ist unser Kind am Freitagabend geboren. Bis wann muss die Elternzeit beim Arbeitgeber dann beantragt sein? Zählt das Wochenende mit und zählt bereits der Tag der Geburt mit? Wenn unser Kind am Freitagabend geboren ist, dann konnten wir ja Freitag und das Wochenende gar nichts beantragen.
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