Darf die Lehrerin das (Attestpflicht, Schule)?

Hallo Leute, heute in der Schule hat meine Klassenlehrerin vor der ganzen Klasse gefragt, ob ich Attestpflicht hätte. Als ich verneinte, meinte sie, sie würde mir jetzt Attestpflicht geben. Bei uns in der Schule darf man 5 Tage im Schuljahr ohne Attest fehlen, ich hatte 3 Tage gefehlt ohne Attest und ansonsten immer mit Attest. Als ich dieses Argument lieferte meinte sie, sie kann das trotzdem entscheiden. Von einigen Schülern, die Attestpflicht haben, weiß ich aber, dass sie vorher ein pädagogisches Gespräch mit ihren Klassenlehrern führen mussten und sich darin rechtfertigen durften, bevor die Attestpflicht endgültig bestimmt wurde. Mir wurde dieses Recht ja verwehrt und einfach über meinen Kopf entschieden, ohne dass ich mich in Rechenschaft ziehen durfte. Zudem hat sie es noch vor der ganzen Klasse gesagt und mich damit ja schon "bloßgestellt", weil ich ja nicht will, dass jeder das mitbekommt. Ich fühle mich echt unfair behandelt. Zudem habe ich eine Krankheit und sogar Attestierungen von weiter weg - wer würde eine Stunde entfernt irgendwo hinfahren um zu schwänzen? Ich finde das einfach ungerecht.

Meine Frage ist jetzt: darf sie das überhaupt? Muss sie das nicht mit unserer 2. Klassenlehrerin erst absprechen (haben zwei Klassenlehrer)? Und muss sie mich nicht erst vorwarnen, dass ich zu viel fehle, bevor sie das beschließt und ist ein pädagogisches Gespräch nicht Pflicht?

Würde gerne eine zweite Meinung dazu holen. Soll ich daher mit meiner 2. Klassenlehrerin reden oder mit der Vertrauenslehrerin oder der (stellvertretenden) Schulleitung?

Hoffe auf schnelle Antwort, Mit freundlichen Grüßen, xx

Schule, Schüler, Lehrer, Schulrecht, Attest, Attestpflicht
Ärtzliche Attestpflicht, Schule Baden-Württemberg, Eintrag ins Zeugnis?

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Luis und ich bin 17 Jahre und habe eine Frage, welche sich auf das Schulrecht bezieht. Ich besuche ein Wirtschaftsgymnasium in Baden-Württemberg. Nun zum Fall: Mir wurde heute eröffnet, dass ich ab sofort, also für die nächsten 2 Jahre bis zum Abitur unter Attestpflicht stehe, dass heißt, die Schule möchte jedes mal, wenn ich krank bin eine ärtzliche Bescheinigung von mir und die Entschuldigung meiner Erziehungsberechtigen reicht nicht mehr aus. Da ich Privatkrankenversichert bin, könnte es bedeuten dass ich eine gewissen Selbstbeteiligung habe, d. h. ich müsste noch dafür zahlen wenn ich zum Arzt gehe. Genauere muss ich im Versicherungsvertrag noch nachschlagen. Nun aber meine Frage: Ist es gerechtfertigt, dass ich jedes mal eine ärztliche Bescheinigung brauche, auch wenn mich dies Geld kosten könnte? Kann die Schule dies fordern? Zu meinen Fehlzeiten, übermäßig häufig habe ich nicht gefehlt, ich war vom Arzt 6 Tage krank geschrieben, habe dadurch auch 2 Klassenarbeiten verpasst, war 3 Tage wegen Führerscheinprüfungen nicht in der Schule (aber auch nicht den ganzen Tag) und habe ~5 Tage/teilweise auch Stundenweise gefehlt, von meinen Eltern entschuldigt. Bei der Durchsichtung des Klassenbuchs fiehl mir auch, dass anderen, mit teilweise mehr Fehlzeiten keine ärztliche Attestpflicht bekommen haben. Ein Verdacht um Umgehung der Klassenarbeiten ist denke ich nicht gerechtfertigt, da ich außer bei der Fehlzeit welche vom Arzt entschuldigt wurde keine Arbeiten verpasst habe. Desweiten bekomme ich einen Eintrag im Zeugnis: "Fehlt häufig, stets enschuldigt" . So ein Eintrag wird angeblich ab 15 Fehlzeiten vergeben (Fehlzeiten können Tage aber auch Stunden sein, es wird einfach das fernbleiben von der Schule gezählt). Nicht jeder bekommt so einen Eintrag ab 15 Fehlzeiten, sondern nur diejenigen, bei denen es in der Klassenkonferenz beschlossen wurde.

Mich würde interessieren, ob die Schule das darf oder nicht, und wie ich mich gegebenenfalls dagegen wehren kann, gegen diese Attestpflicht und diesen Eintrag im Zeugnis.

Vielen Dank für ihre Hilfe!

krank, Schule, Attestpflicht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Attestpflicht