Sollte ich den Jobcenter eine Lüge gestehen?

Hallo zusammen, vor drei Tagen habe ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt. Da mir Freunde bereits gesagt haben, dass man große Schwierigkeiten bekommt, wenn eine Person einer Partnerschaft Geld beziehen will, der andere aber Unterstützung leisten könnte, habe ich in der Anlage VE angegeben, dass wir nur Mitbewohner seien und ich einen anderen Partner habe. Sollte das jobcenter nun einen Hausbesuch vornehmen, würde sofort festgestellt werden, dass es sich hier nicht um die angegebene WG handelt. Mein Freund und ich sind vor drei Jahren als Studenten in die WG gezogen. Im ersten Jahr hat sich daraus eine Beziehung entwickelt und wir haben die Wohnung zu einer gemeinsamen Wohnung umgestellt. Nach dem Studium bin ich arbeitslos und er hat einen job gefunden. Wir sind jedoch noch jung und alles andere als eheähnlich. Wir haben ein gemeinsames Konto für die Wohnung, wirtschaften aber in eigene Töpf. Im sStudium wurde ich von meinen Eltern unterstützt. Nun können sie mich nicht mehr finanzieren. Aber wieso sollte mein freund mich nun auf einmal finanzieren, wenn wir das davor auch nicht getan haben, geschweige denn wollten! Würdet ihr mir empfehlen, die falschangabe sofort zu gestehen, bevor der Antrag überhaupt in Bearbeitung geht (ich muss noch Unterlagen nachreichen, weshalb der Antrag vermutlich erst Ende des Monats bearbeitet wird). Was passiert, wenn das jobcenter rausfindet, dass ich gelogen habe? Wird dann ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet?

Arbeitslosengeld, eheähnliche Gemeinschaft, Jobcenter, lügen
alleinerziehende mutter mit räumungsklage

Guten tag,

Vllt kann mir hier jemand weiter helfen,

Zur person, sie ist alleinerziehende mit einem 1jahr alten sohn. So nun zum Problem, sie war in der ausbildung als sie schwanger wurde, Darauf hin wurde sie von ihrem chef gekündigt, diese allerdings ungültig war - momentan noch im gerichtsstreit da er vor dem Arbeitsgericht verloren hat denoch nicht bezahlt!

Jetz sagt das arbeitsamt sie bekommt kein geld da ihr noch von ihm zustehe!

Sie bekomm vom Arbeitsamt den wohnberechtigungsschein und arbeitslosengeld und alles und ein tag nach Einzug der wohnung den ablehnugsbescheid - wie das funktioniert verstehe ich nicht?!

Alle leistung wurden gestrichen, keine mietw bezahlt etc. Nun wohnt sie mit dem kleinen mittlerweile 6 monate in der wohnung, wobei sie.erst nach 3 monaten.erfuhr das keine miete gezahlt wurde !

Diese drei monate könnte sie dank eine geldquelle begleichen, das arbeitsamt interessiert dies nicht troz anwalt Anträgen etc Versuch mit dem leiter des arbeitsamt zu reden kläglich gescheitert - da er sich melden sollte dies nie tat!

Nun weiter 3 monate ohne miete kam ein brief wegen eine räumungsklage, die die Gesellschaft der die wohnung gehört erhoben hat!

Was kann sie tun um nicht mit dem klein auf der straße zu sitzen?

Können sie, sie mit dem kleinen einfach auf die straße setzen?

Welche Möglichkeiten gibt es?

Ein weiteres Mietverhältnis wird die Gesellschaft nicht akzeptieren is der momentane standpunkt!

Mutter, Arbeitslosengeld, alleinerziehend, Arbeitsamt, Räumungsklage, Wohngeld

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