Minijob trotz ALG Verdacht des Betruges?

Ich habe am Samstag Post vom Hauptzollamt bekommen wegen „Verdacht des Leistungsbetruges gemäß §263 StGB“.

Zu meiner Situation: Ich habe im Juli 2014 meine Ausbildung abgeschlossen und war danach erstmal arbeitslos, da ich meine neue Stelle erst zum 01.12.2014 antreten konnte. Dabei habe ich ganze 300 Euro/Monat Arbeitslosengeld bekommen. Davon kann natürlich kein Mensch leben, deshalb habe ich mir einen Minijob gesucht (für eineinhalb Monate). Bereits vor ca. 3 Monaten bekam ich ein Schreiben, dass ich das hätte anmelden müssen da mein Verdienst mit dem ALG verrechnet wird. Das wusste ich aber nicht. Ich habe dem Amt also 247,80€ zurückzahlen müssen, was ich auch sofort gemacht habe.

Ich dachte eigentlich, die Sache wäre damit geklärt, bis dieses Schreiben kam.. Wenn ich gewusst hätte, dass das so ein Theater gibt hätte ich nie einen Nebenjob angenommen. Damit stehe ich scheinbar leider schlechter da als wenn ich den ganzen Tag mit meinem ALG daheim sitze und nichts tue. Schon traurig..

Naja jedenfalls haben die mir einen Fragebogen mitgeschickt, wo ich mein Nettoeinkommen angeben soll und ob ich den Betrug zugebe. Was soll ich denn da jetzt ankreuzen? Ich meine, Voraussetzung für einen Betrug ist doch auch die Betrugsabsicht, oder? Und die war bei mir ja nicht gegeben, es war ja ein Versehen.. Und ich habe das Geld ja auch sofort zurückbezahlt als ich das erfahren habe.

Ich habe jetzt echt Angst, dass ich einen Riesenbetrag an Strafe zahlen muss, nur weil ich eineinhalb Monate als Minijobberin gearbeitet habe?!! Hattet ihr dieses Problem schon mal? Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Problem ist auch, dass ich nur zwei Wochen zu Beantwortung des Schreibens Zeit habe, das mit dem 03.06.2015 datiert ist. Wie gesagt, es lag erst vor zwei Tagen in meinem Briefkasten, ich weiß ja nicht ob die das mit Absicht machen, aber mir kommt das ganze echt spanisch vor..

Bitte helft mir, ich bin kurz vorm Verzweifeln :(

LG, Cyara

Arbeitslosengeld, ALG, Minijob, Arbeitsrecht, Arbeitsamt
Amt zahlt mir keinen Cent Bafög, trotz eigener Wohnung, habe ich recht auf Wohngeld?

Hallo zusammen,

Ich bin grad etwas sauer, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich hab folgendes Problem: Ich besuche ab kommenden Schuljahr einen Fachschule, bei der man einen neue Ausbildung erhält sowie das Abitur. Leider ist die gibt es die Schule nur in einem Ort der weiter von mir entfernt ist. Ich musste mir also eine Zimmer suchen wo ich während der Schulzeiten wohne. Ich habe natürlich gleich Bafög beantragt - heute kam der Bescheid das ich nichts bekomme. Und das trotz der Tatsache, das ich 3 Geschwister habe. Meine Eltern können mir nur mein Kindergeld geben (180 Euro - allein die monatliche Miete für das Zimmer beträgt 230 Euro...) Das kann doch nicht der Ernst eine deutschen Behörde sein... Wo soll ich den schlafen, ich muss mich doch auch irgendwie ernähren, und außerdem mach ich das ganze nicht zum Spaß, ich will mich weiterbilden, haben dann einen guten Job und vielleicht gutes Gehalt wovon die Behörden mir dann wieder genug abziehen können... Hartz 4 Empfänger die nix tun und nur daheim sitzen erhalten schon ihr Geld, aber jungen Menschen die sich weiterbilden wollen bekommen nix? Muss ich diese Logik verstehen? Arbeiten ist zwar schön und gut, aber ich habe meistens bis 4 Schule, da bleibt dann nur das Wochende. Ich kann also gar nicht so viel arbeiten um meinen kompletten Lebensunterhalt zu finanzieren. Könnt ihr mir vielleicht Tipps geben, was ich tun kann? Irgendeine andere Behörde? Ich mein, wir leben in Deutschland, das kann doch wohl nicht wahr sein....

Arbeit, Finanzen, Schule, Geld, Wirtschaft, Arbeitslosengeld, Bildung, Arbeitsrecht, BAföG
Sollte ich den Jobcenter eine Lüge gestehen?

Hallo zusammen, vor drei Tagen habe ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt. Da mir Freunde bereits gesagt haben, dass man große Schwierigkeiten bekommt, wenn eine Person einer Partnerschaft Geld beziehen will, der andere aber Unterstützung leisten könnte, habe ich in der Anlage VE angegeben, dass wir nur Mitbewohner seien und ich einen anderen Partner habe. Sollte das jobcenter nun einen Hausbesuch vornehmen, würde sofort festgestellt werden, dass es sich hier nicht um die angegebene WG handelt. Mein Freund und ich sind vor drei Jahren als Studenten in die WG gezogen. Im ersten Jahr hat sich daraus eine Beziehung entwickelt und wir haben die Wohnung zu einer gemeinsamen Wohnung umgestellt. Nach dem Studium bin ich arbeitslos und er hat einen job gefunden. Wir sind jedoch noch jung und alles andere als eheähnlich. Wir haben ein gemeinsames Konto für die Wohnung, wirtschaften aber in eigene Töpf. Im sStudium wurde ich von meinen Eltern unterstützt. Nun können sie mich nicht mehr finanzieren. Aber wieso sollte mein freund mich nun auf einmal finanzieren, wenn wir das davor auch nicht getan haben, geschweige denn wollten! Würdet ihr mir empfehlen, die falschangabe sofort zu gestehen, bevor der Antrag überhaupt in Bearbeitung geht (ich muss noch Unterlagen nachreichen, weshalb der Antrag vermutlich erst Ende des Monats bearbeitet wird). Was passiert, wenn das jobcenter rausfindet, dass ich gelogen habe? Wird dann ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet?

Arbeitslosengeld, eheähnliche Gemeinschaft, Jobcenter, lügen

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