Unbezahlt vor Arbeitsbeginn arbeiten? Unbezahlte Meetings? Doppelt zur Arbeit fahren?

Moin,

Ich arbeite in einer Fitnesseinrichtung und mein Arbeitsvertrag lautet "40 Std/Woche, Montag bis Sonntag, Fixgehalt".

Frage 1: Wenn ich nun zb. heute Frühschicht (6-14) habe, muss ich immer um 5.45 da sein um die Geräte einzuschalten, Fenster zu öffnen, Lich anmachen, aufsperren usw...

Diese 15 Minuten werden mir NICHT bezahlt.

Soweit ich weiß haben meine Kollegen einen Wisch unterschrieben, auf dem draufsteht, dass man 10 oder 15 Minuten vor Arbeitsbeginn da sein muss. (Ich weiß nicht ob ich diesen auch mal unterschrieben habe, glaube aber nicht).

Aber egal ob man ihn unterschreibt oder nicht... Ist es ok, dass diese 10 / 15 Minuten nicht bezahlt werden? Schließlich kann man ohne diese Tätigkeiten nicht püktlich um 6 öffnen.

Ebenso, wenn ich Spät mache (14-23) muss ich um 13.45 da sein um die Kasse mit der Frühschicht zu zählen und eine saubere Übergabe zu machen. (Dauert aber eig. nur 5 Minuten maximal).

Frage 2: Ich hatte gestern Frühdienst und sollte um 18 Uhr nochmal für ein Teammeeting (45 Minuten) kommen. Diese Zeit ist zb. für 450€ Kräfte unbezahlt, aber Pflicht...?!? Ich bin Vollzeit und habe mir die Zeit natürlich aufgeschrieben. Dennoch musste ich wieder 15km (einfach) hinfahren. (Eigentlich wollte ich den Nachmittag weg und hätte dann 35km einfach zum Meeting gehabt. Dies hab ich aber dann abgesagt) Ist das vom Arbeitgeber ok? Kann er verlangen, dass ich NOCHMAL in die Arbeit fahre wegen 45 Minuten reden?

Freizeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsgesetz, Arbeitnehmerrecht

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