Kann man die Sperrzeit vom Arbeitsamt verhindern durch ärztliches Attest?

Hallo,

seit einigen Jahren macht mich meine Arbeit kaputt. Ich bekomme regelmäßig meine Aufgaben nicht in den abgesprochenen Zeiten fertig und das macht mir so viel Druck, dass ich fast jede Woche inoffiziell über 20 Überstunden mache. Manchmal arbeite ich das komplette Wochenende durch oder gar komplette Urlaubstage. Die einzigen, die das wissen, sind meine Familie und mein Psychotherapeut.

Oft ist es so, dass ich nach Feierabend nach Hause fahre, dann mit meiner Familie 1-2 Stunden verbringe und mich dann gegen 21-22 Uhr, wenn alle schlafen, hinsetze, um das zu erledigen, was ich am Tag nicht geschafft habe. Das kann dann bis 1-2 Uhr morgens dauern und ist nicht immer erfolgreich, was mich richtig runterzieht, denn so gehe ich unruhig ins Bett und kann nicht mal die restlichen 4-5 Stunden gesund schlafen. Ich bin auch sehr oft komplett auf meine berufliche Probleme fokussiert und merke gar nicht, was links und rechts passiert (wie meine kleine Tochter wächst, wie sie sich entwickelt usw).

Eine Zeit lang dachte ich, dass dies vorübergehend sein wird, aber es ist schon seit 3 Jahren so und es gibt kaum Besserung. Darunter leidet meine Gesundheit, ich werde seit ca. 1 Jahr psychotherapeutisch betreut (allein damit anzufangen, hat mich über ein Jahr gekostet) und da es keine richtige Besserung gibt, schickte mich neulich mein Psychotherapeut zu einem Psychiater, der mir Antidepressiva verschrieben hat.

Ich würde gerne wissen, inwieweit mein Psychotherapeut oder Hausarzt mir helfen können, den Job so zu kündigen, dass ich keine Sperrzeit vom BAA bekomme. Ich habe hier und da mal gelesen, dass durch ein Attest vom Arzt eine Sperre verhindert wird, aber leider nichts Konkretes, wie das genau funktioniert.

P.S. Es besteht eine gewisse Chance, dass ich Mitte des nächsten Jahres bei einer anderen Firma anfange kann, allerdings werde ich es nicht schaffen, bis dahin zu arbeiten und dann sofort bei der neuen Firma anzufangen (neues Feld). Ich möchte mich unbedingt vorher zu Hause selber weiterbilden und gleichzeitig mental runterkommen.

Arbeitslosengeld, ALG, Arbeitsrecht, Arbeitsagentur, Arbeitsamt
Besteht ein BaB-Zuspruch wenn man ohne festen Wohnsitz ist, aber in der Erstausbildung?

Hallo zusammen,

Besteht für mich ein Anspruch auf BAB? Meine Situation: Ich bin 24 Jahre alt und befinde mich zurzeit im 3. Lehrjahr meiner IHK-anerkannten Erstausbildung und bin seit 5 Jahren ohne festen Wohnsitz.

Eine Wohnung suche ich schon lange, jedoch vergeblich, sowie auch ein WG-Zimmer. Die letzten Jahre lebte ich bei Freunden, bzw die letzten 10 Monate bei meiner Ex-Freundin (ausgenommen die letzten 3 Wochen, seit dem bin ich bei einem Freund wieder untergebracht). Dort kann ich aber nur noch ein paar Tage bleiben weil einfach viel zu wenig Platz ist und er in naher Zukunft sein zweites Kind kriegt.

Meine letzte Möglichkeit ist das Jugendwohnheim, welches mir auch zugesagt hat, dass ich einen Platz kriegen würde. Leider ist jedoch dafür BAB notwendig, sonst muss ich auf die Straße oder zur Bahnhofsmission. Es ist egal wieviel BAB ich kriege, es muss nur genehmigt werden, dass ich es bekomme.

Das Wohnheim und meine „Meldeadresse“ , also OFW Köln auf meinem Ausweis, sind beide in Köln. Meine Arbeit ist in einem Vorort von Köln, gehört aber nicht zur Stadt Köln. Zu meinen Eltern habe ich keinen Kontakt, ich weiß nur, dass meine Mutter vor 2 Jahren Hartz4 bezogen hat, habe das aber nicht schriftlich. Von meinem Vater habe ich ebenfalls nichts schriftlich, nur dass er mir noch über 28000€ schuldet, weil er nie Unterhalt gezahlt hat. Von beiden habe ich weder eine Adresse, noch eine Telefonnummer.

Gibt es eine Chance für mich trotzdem irgendwie, dass ich BAB bekommen könnte? Vielen Dank im Vorraus!

Geld, Ausbildung, Amt, Arbeitsagentur, BAB, Behörden, Sozialhilfe, Wohngeld, Zuschuss
Freistellung vom Arbeitgeber für Termin bei Arbeitsagentur?

Hallo!

Mal wieder habe ich eine arbeitsrechtliche Frage: ich habe einen bis Ende Oktober 2013 befristeten Vertrag, der voraussichtlich verlängert wird. Jedoch habe ich von der Arbeitsagentur bereits einen Termin für ein Beratungsgespräch am 30.09.2013 (während meiner Arbeitszeit) erhalten, für den mich laut Arbeitsagentur mein Arbeitgeber freistellen muss.

Da ich meinen jetzigen Job eigentlich nur aus der Not heraus weitermachen würde, aber keinerlei Spaß daran habe, da er weit unter meiner Qualifikation liegt und sehr schlecht bezahlt ist, würde ich den Termin bei der Arbeitsagentur zumindest rein aus Interesse wahrnehmen in der Hoffnung, dort doch noch ein paar brauchbare Tipps zu bekommen. Ich frage mich allerdings, ob dies beim Arbeitgeber nicht evtl. falsch aufgenommen werden könnte, da man ja vorhat, meinen Vertrag zu verlängern und mich vermutlich komisch ansehen wird, wenn ich dann sage, dass ich trotzdem den Termin bei der Arbeitsagentur gerne wahrnehmen möchte!?

Ich hoffe, es ist verständlich, was ich meine.

Da ich bei der Arbeitsagentur bereits einige Unterlagen für dieses Gespräch eingereicht habe (Muster-Bewerbung etc.) würde mich da auch mal eine Meinung eines Arbeitsvermittlers interessieren, damit ich mich beruflich nicht jetzt noch unzählige Jahre mit einem schlecht bezahlten Job zufrieden geben muss. Hat jemand Erfahrungen in dem Bereich gemacht? Ich freue mich auf Antworten :-)

Schönes Wochenende!

Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitssuche
kann Umschulung vom Jobcenter abgebrochen werden wenn wir kein Alg2 mehr bekommen?

Hallo,

habe letzten Oktober eine Umschulung angefangen. Der Bildungsgutschein ist vom Jobcenter da ich zwar Alg1 bekomme aber aufstockend auch noch Alg2 mit 325.-Euro´bekomme und so das Jobcenter und nicht merh die Arbeitsagentur zuständig waren. Nun habe ich vor 1 1/2 Wochen den Aufhebungsbescheid von Alg2 bekommen zum April, wir sollen Lastenzuschuss (Wohngeld) und Kinderzuschlag beantragen. Bingo KiZu ist schon mit 280 euro, also fallen wir beim Jobcenter raus. Was ist denn nun mit der laufenden Umschulung?? Das Jobcenter weiss es noch nicht genau. jetzt habe ich in der Eingliederungsvereinbarung die zur Umschulung geschlossen wurde einen Passus gelesen den ich komisch finde...........da steht................**Diese eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit, solange sie hilfebedürftig sind. Entfällt Ihre Hilfebedürftigkeit sind weder Sie noch der Träger der Grundsicherung an die aufgeführten Rechte und Pflichten weiter gebunden. Wird im Einzelfall von diesem Grundsatz abgewichen, so wird dies oben unter Leistungen des Grundsicherungsträgers gesondert vereinbart.*......................................... was soll das heissen, können die nun wirklich verlangen das ich nun abbreche?? wäre es nicht einfacher wenn die Arbeitsagentur die Maßnahme übernimmt? vielen dank schonmal für eure antworten

ALG I, ALG II, Arbeitsagentur, Jobcenter, Umschulung

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