Bezahlt das Arbeitsamt mir einen Fahrbaren untersazt (Auto)?
Hallo, ich bin auf Jobsuche, und habe auch sehr viele stellenangebote bekommen, wo ich jederzeit anfangen könnte. Das problem ist, die stellen sind alle 40 km weit weg, ist zwar mit dem Zug erreichbar, aber würe auch nicht gehen, da ich auch Nachtschicht Arbeiten muss, und um diese Uhrzeit die Züge nicht fahren wo ich Wohne. Denkt ihr unter den vorrausetzungen werde ich ein Auto gezahlt bekommen?
8 Antworten
Ein Auto wird seitens der Arbeitsagentur/seitens des Jobcenters in aller Regel nicht finanziert ---------> eher werden die Kosten für einen berufsbedingten Umzug entweder teilweise oder komplett übernommen!
Trotzdem kannst du das Ganze ja mal deinem Berater mitteilen & schauen, was machbar ist; auch wenn's absolut unwahrscheinlich ist würde ich nicht kampflos in die Röhre gucken.. einfach versuchen :) Mehr wie schiefgehen kann's nicht & hinterher haste dann die endgültige Gewissheit!
Vllt. suchst du aber auch mal nach Stellen, die näher in deinem Umfeld liegen. Man kann beim AA 'nen Radius eingeben ---------> verkleinere den doch, dann bringen sie dir Angebote aus deinem näheren Umgebungsbereich!
Hoffe dir helfen zu können & wünsche alles Gute!
In ganz wenigen Ausnahmfällen wird eine teilweise Finanzierung übernommen.
Allerdings nicht für die Jobsuche.
http://www.helpster.de/wird-ein-auto-vom-arbeitsamt-bezahlt-wissenswertes-zum-sonderbedarf_129855
Sry, aber ich lese hier 99% nur Unsinn.
das Jobcenter bezahlt ein Auto, wenn der Arbeitgeber ein Schreiben erstellt wo drin steht das die Person einen Sozialversicherungspflichtigen Job bekommt mit der Aussicht auf Festeinstellung.
Von wegen die Helfen nicht oder machen nichts !
Du schreibst nicht, ob Du Hartz IV bekommst. - Lies dies, möglicherweise hilft Dir das weiter:
Jobcenter muss bei drohendem Arbeitsplatzverlust Darlehen für Autokauf gewähren
“Celle (jur). Jobcenter müssen Hartz-IV-Aufstocker im Einzelfall auch beim Kauf eines Autos unterstützen, wenn sonst Arbeitslosigkeit droht. Die Hilfebedürftigen können dann ein Darlehen bekommen, wie das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Freitag, 22. Mai 2015, veröffentlichten Eilbeschluss vom 13. Mai 2015 entschied (Az.: L 11 AS 676/15 B ER).“
hier weiter
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Frage auch in einer Arbeitslosen-Initiative - google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder dennächstgrößeren, falls Deiner klein ist).
Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73). Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren (die dürfen nur Hamburger / Umgebung beraten).
Wenn Du dies beim für Dich zuständigen Amt klären willst, geh nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt. Sich von einem Beistand zu Ämtern und ämterähnlichen Institutionen begleiten zu lassen, darauf hat jeder Bürger ein Recht. - Lies meine folgenden Hinweise, was auf Dich zutrifft, wirst Du leicht erkennen:
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Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
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Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen. - Einzig nicht mehr aktuell in der Info: Darin wird erklärt, dass Beistände sich nicht ausweisen müssen (liest Du ja dann dort). Das Sozialgericht Stuttgart urteilte unlängst: Ämter können vom Beistand verlangen, dass er sich ausweist.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.
Danke für die Info, hätte ich nicht gedacht, dass es dazu positive Rechtsprechung gibt.
Nein, auf welcher Grundlage sollte diese das tun?
Nein nein nicht für die Jobsuche. Für die Arbeit die ich dann habe, das ich hin komme. Alles klar dankeschön