Linke & rechte Hand (und Köperhälfte) nicht unabhängig von einander beweglich

Hallo liebe Gemeinde ! Hier handelt es sich um eine medizinische Frage & ich werde dazu auch mal ( es ist nicht dringend, hab`s von Geburt an ) & optimistisch gesprochen wohl auch die voraussichtliche Hälfte meines Lebens damit umgehen können.

Mein Problem ist, daß ich mit meine linke ( oder rechte ) Hand nicht gänzlich unabhängig voneinander bewegen kann. Ich meine nicht, daß ich es nicht unterscheiden könnte, nein, ich meine hier ein richtiges "Neuronales Übersprechen", wenn ich also kräftige Bewegungen mit der rechten Hand mache, dann macht die linke Hand in abgeschwächter Form mit. Ähnlich, und das fiel mir erst später auf, ist es sogar bei den Armen, wenn ich diesen stark belaste. Wenn ich z.B über`s Oktoberfest gehen würde & sagen wir mal 3 Mass Bier mit einer Hand versuchen würde zu heben, so macht die andere Seite mit & verkrampft ein wenig.

Ich habe mal versucht, im Internet nach "Gleichgesinnten" zu suchen aber ich finde weder Foreneinträge, noch neurologische Beschreibungen des Phänomens. Es scheitert wohl da dran, daß ich nicht weiss, wie sich das ganze nennt. Der Begriff "Beidhändigkeit" beschreibt nämlich etwas anderes.

Das ganze ist nicht "lebensbedrohlich", aber es würde mich freuen, wenn ich das ganze etwas eindämpfen könnte, denn ich bin Gitarrist & es stört mich schon etwas.

Es gibt aber zumindest 2 Personen, die`s ebenfalls hat: meine Mutter :-) scheint also erblich. Sollte jemand etwas dazu sagen können, würde es mich freuen.

lg Christian

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Bewerbung um ein Schülerpraktikum zur Apothekerin?

Hi Leute da sich ein Schülerpraktikum ankündigt, und ich zum ersten mal ein Bewerbungsanschreiben geschrieben habe , bitte ich um eure Meinung.

Ist es gut geworden? Was kann ich anders formulieren oder schreiben?

Mein Anschreiben:

Bewerbung um ein Schülerbetriebspraktikum zur Apothekerin

Sehr geehrte Frau Mustert,

zunächst möchte ich mich bei Ihnen für das freundliches Telefonat bedanken. Wie besprochen erhalte ich aufgrund der Tatsache, dass sich vom 16.November bis 27.November dieses Jahres ein Schülerbetriebspraktikum ankündigt, die Gelegenheit in meinem Traumberuf reinzuschnuppern. An dem Beruf interessieren mich der Umgang mit den Kunden, die Nebenwirkungen der Medikamente sowie das prüfen und entwickeln der Medikamente. 

Ich werde ab dem 10.08.2020 die 10. Klasse der Musterschule in Musterstadt besuchen. Neben Deutsch gehören auch Naturwissenschaftlichen Fächer, wie Biologie, Chemie und Physik zu meinen Lieblingsfächern.

Ich bin mir sicher, dass ich mich durch meine offene, kontaktfreudige Art und meinem Organisationstalent gut in Ihr Unternehmen einbringen kann. 

Gerne stelle ich mich Ihnen persönlich vor und freue mich auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. 

Mit freundlichen Grüßen

Muster Muster

Ist gut geworden 67%
Ist schlecht geworden 33%
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Klinikpackungen ambulant?

Arzneimittel zur Versorgung von Krankenhäusern werden nur an Apotheken mit entsprechenden Versorgungsverträgen ausgeliefert. Die Ausgabe der Ware in den ambulanten Bereich ist unzulässig.

Es sind jedoch nicht alle Packungen, die zu den preislichen Konditionen der Klinikpackungen angeboten werden, als Klinikware gekennzeichnet und oftmals in den selben Packungsgrößen auch für den ambulanten Bereich via öffentliche Apotheke (hier i.d.R. höhere EK-Preise) erhältlich. Also: Betrugspotential...

Wenn also eine ambulante Praxis von einer Apotheke beliefert wird, kann ich dort nicht zweifelsfrei ersehen, zu welchen Konditionen eine Apotheke (die nebenbei auch Kliniken versorgt; eine öffentliche Apotheke kann auch krankenhausversorgend sein) diese eingekauft und ob die Praxis eigentlich Klinikware erhalten hat. Natürlich könnte man es durch Konsultation der herstellenden Unternehmen anhand der Charge ersehen, denke ich.

Meine Frage nun: womit würde dies rechtlich "anecken"? Ist dadurch lediglich ein Vertrag zwischen Apotheke und Arzneimittelhersteller verletzt oder gibt es hier unabhängig davon auch Gesetze im Gesundheits- oder Sozialbereich (Wettbewerb etc.), die betroffen sind und ggf. durch Inverkehrbringen von Krankenhausware an ambulante Praxen oder Patienten ambulanter Praxen verletzt würden? Eine Online-Recherche bringt mich nicht weiter, auch wenn es den ein oder anderen (älteren) Artikel gibt.

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