Ehemalige Hausärztin gibt Patientenakte nicht raus?

Guten Tag,

vor ca einem Jahr hat mich meine Hausärztin rausgeschmissen, weil sie mich zwingen wollte in die Psychiatrie zu gehen. Laut ihr sind alle meine Organschäden psychosomatisch, obwohl ich bereits damals 3 Gutachten von Psychiatern vorlegen konnte, die mich als nicht psychosomatisch erkrankt diagnostizieren. Da ich also nicht gehen wollte, hat sie mich kurzerhand aus der Praxis geschmissen.

Dazu gab sie mir 25 Seiten Befunde mit und meinte, ich solle mir einen anderen Hausarzt suchen, sie wüsste auch nichts as ich habe.

Ich brauchte bereits damals regelmäßig Medikamente und vorerst war kein Hausarzt aufnahmefähig. Das war ihr aber egal.

Nun habe ich seit ca einem halben Jahr wieder eine Hausärztin, die mir auch helfen möchte, allerdings keine Akte von mir hat. Die Befunde konnte ich ihr zwar aushändigen, aber das waren ja längst nicht alle. Sie weiß jetzt also nicht, was wann, wie und wo gemacht wurde und ich als Laie kann ihr auch nicht alles beantworten.

Meine ehemalige Hausärztin meinte sie hätte alles übermittelt, es ist aber bis heute dort nichts angekommen. Nun war ich heute nochmal bei meiner ehemaligen Hausärztin und habe um eine Kopie der Akte und Einsicht gebeten. Meine Hausärztin meinte dann, dass ich kein Recht darauf habe meine Akte zu sehen, dies dürfe nur ein Staatsanwalt und die neue Hausärztin brauche die Akte nicht. Wenn ich meine Akte haben will, soll ich einen Anwalt beauftragen.

Leider habe ich kein Geld für einen Anwalt und im Moment anders zu tun ( Mein Vater liegt auf der Intensivstation und ich bin alleine zu Hause).

Stimmt es, dass wenn man den Arzt wechselt, die Akte nicht übermittelt wird? Darf ich wirklich nicht reinschauen? Laut Paragraph 630 a-g BGB sollte ich dich Einsicht nehmen dürfen. Gründe für die Verweigerung hat sie mir auch keine genannt.

Danke schonmal für eine Lesegeduld.

Recht, Anwalt, Arzt, Gesundheit und Medizin, Hausarzt, medizinrecht, patientenrecht, patientenakte
Arbeitszeugnis; Wo und von wem kommt die Unterschrift?

Hallo,

leidiges Thema ich weiss.

Drei Sachen würde ich gerne kurz abgeklärt haben. Hoffe da kann jemand helfen.

  1. Die Unterschrift --> Bei mir haben zwei Personen unterschrieben mit denen ich so keinen kontakt hatte. Und ich weiss auch nicht in wie wiet das dann annerkannt wird. Der Erste der beiden Nennt sich als HR Business Partner der Zweite nennte sich HR Administration. Ist das mitlerweile so dass anstelle von Geschäft- oder Niederlassungsleiter Personen aus der HR-Abteilung unterschreiben dürfen.
  2. Bei einem einfachen Arbetiszeugnis wird doch nicht auf die Punkte eingegangen die der Mitarbeiter als Tätigkeitsfeld hatte oder? Also einfach war als Depotmitarbeiter beschäftigt. Aufzählung wie beispielsweise :
  • Ordnungsgemäse.......
  • Zustellung der auszuliefernden.....
  • Ordnungsmegäße und pünktliche........
  • ........
  • ...........

und lääst die Anzahl dieser Punkte auf irgendwas schliessen? Also 5 Tätigkeitsfelder (bei der eine überflüssig ist) = 5?

Und da ist dann noch ein Satz:

" Aufgrund der kurzen Beschäftigungszeit von Herrn Gaygusuz ist eine qualifizierte Lestungsbeurteilung leider nicht möglich. "

In der Vorlage die ich dem Arbeitgeber zugesendet hatte, hatte ich explizit diesen Satz gelöscht.

Werde damit die Tage eh zur Gewerkschaft gehen... würde nur vorab wissen ob und in wie wiet das alles so zutrifft.

Wissen, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitszeugnis, Jura, Ausbildung und Studium
Vermieter weigert sich Kosten für Boiler-Reparatur zu zahlen?

Folgende Situation:

Wir sind Anfang 2017 in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen, Altbau mit Gas Boiler im Badezimmer für Warmwasser und Heizung. Der Boiler hatte sich anfangs immer mal wieder abgeschaltet bzw. War ein Fehlercode auf dem Display zu sehen, die Heizung/Warmwasser funktionierte dann erst wieder wenn man den Boiler neu einschaltet. Das hat sich dann zum Winter hin gehäuft bzw. Fiel mehr auf, da es in der Wohnung einfach immer kalt war, die Heizung war jedes Mal aus wenn man nachhause kam und der Boiler zeigte die Fehlermeldung.

Wir informierten den Vermieter bzw. Die Hausverwaltung. Die schickten einen Handwerker welcher die Diagnose stellte, das Wasser aufgefüllt werden müsste, da der Stand niedrig sei. Das geschah und die Rechnung mussten wir dann auch selbst zahlen, da laut Vermieter erst ab einem Wert über 100€ der Vermieter dafür aufkommt. Laut Vermieter ist der Boiler außerdem Mietersache, und quasi nicht deren Problem. Der Boiler funktionierte weiterhin nicht und ging im Winter ständig aus.

Dann haben wir etwas mehr Druck beim Vermieter gemacht, die schickten dann nochmal jemanden, der schließlich irgendwas an dem Boiler rumschraubte, die Rechnung war 180€, er war knapp 3 Stunden an dem Ding beschäftigt.

Der Boiler funktionierte immer noch nicht. Der Vermieter zahlte diesmal aber die Rechnung und überraschenderweise hatten wir plötzlich bei der Jahresabrechnung 180€ mehr zurück zu zahlen. Eine genaue Aufklärung weshalb wir das zahlen sollen gab uns der Vermieter nicht. Aber man kann sich ja denken was die damit aufstocken wollen.

Jetzt haben wir ein Neugeborenes in der Wohnung, der Boiler ist immer noch kaputt (seit bald 3 Jahren) und geht ständig aus so das wir gerade Nachts in der Kälte schlafen. Vermieter „überhört“ das ganze, die Handwerker füllen lediglich den Wasserstand auf.

Meine Frage: dürfen die das??? Ist der Boiler, den DIE haben einbauen lassen wirklich die Sache von uns Mietern (steht tatsächlich im Vertrag)?

Wohnung, Betrug, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Mietvertrag

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