Hallo Forum,
Meine Freundin ist alleinerziehende Mutter von einem 5 Monate alten Baby. Sie bekommt HartzIV. Jetzt hat sie vor kurzem den UVS beantragt, sie wurde praktisch vom Jobcenter dazu gezwungen, sonst werden Zahlungen eingestellt. Soweit so gut. Nun hat meine Freundin sich informiert und gelesen, das die Unterhalt-Leistungen nur als Darlehen gewährt werden, falls Sie also später wieder arbeitet, muss Sie die geleistete Gelder zurückzahlen. Jetzt möchte Sie wissen ob Sie die Leistung wiederrufen kann, damit der Antrag garnicht erst genehmigt wird, mit der Begründung das Sie kein Darlehen über Jahre beziehen möchte.
Der Antrag ist von der Unterhaltskasse eh noch nicht durch, bzw. genehmigt. Bekommt Sie dann Ärger mit dem Jobcenter oder welche Konsequenzen kann das nach sich ziehen?