Sind Entnahmen vom Geschäftskonto Einnahmen?

Hallo,

Wenn man als selbständiger aufstockend ALG2 bezieht und im Bewilligungszeitraum Geld von seinem Geschäftskonto auf das Privatkonto überweist um damit private Kreditkartenschulden oder private Versicherungen zu bezahlen, zählt das dann als Einnahme die vom ALG abgezogen wird?

Oder ist es einfach eine Verfügung über vorhandenes Vermögen, sofern es nicht die Erheblichkeitsgrenze überschreitet?

Das Geld auf dem Geschäftskonto stammt aus der Zeit bevor man ALG2 beantragt hat, aber noch aus dem laufendem Kalenderjahr, es ist also nicht im Bewilligungszeitraum zugeflossen.

Ich finde dazu nur dieses Urteil aus 2017 mit verweisen auf vorherige Urteile

https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/191925?modul=esgb&id=191925&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Woraus sich folgende Leitsätze ergeben:

"1. Denn die Nichtberücksichtigung von Privateinnahmen als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II ergibt sich bereits aus der grundsätzlichen Erwägung, dass Privatentnahmen auf der Verfügungsbefugnis des Selbstständigen über sein Betriebsvermögen beruhen und daher der Substanz entnommen werden. Sie sind als Rechnungsposten beim Betriebsvermögensvergleich (vgl. § 4 Abs. 1 EStG) nicht das Ergebnis unternehmerischer Tätigkeit und damit kein Einkommen. Solche sonstigen Privatentnahmen wirken sich nicht Einnahmen erhöhend aus, weil sie bereits bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung berücksichtigt werden (s. hierzu Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2007 – L 26 B 422/07 AS ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. April 2008 – L 7 AS 5626/07 ER-B; vgl. auch Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 30. Juli 2008 – B 14 AS 44/07 R ).

2. Privatentnahmen aus einem vom Leistungsempfänger geführten Unternehmen sind jedenfalls dann nicht als Einkommen iSv § 11 SGB II zu berücksichtigen, wenn im laufenden Geschäftsjahr kein Gewinn erwirtschaftet worden ist. In dieser Konstellation beruht die Entnahme allein auf der Verfügungsbefugnis des Selbstständigen über sein Betriebsvermögen und beinhaltet ausschließlich einen Zugriff auf die Substanz des Unternehmens."

Leider widersprechen sich 1. und 2. wenn die Einnahmen aus dem gleichen Kalenderjahr sind.

Aus der Anlage EKS womit das Einkommen im Bewilligungszeitraum nachgewiesen wird, ist der Begriff "Entnahmen" gestrichen worden und es gibt nur noch "Entnahmen von Waren", das Job Center hat aber Einsicht in die Kontenbewegungen.

Gab es da eine Änderung oder ein neues Urteil? Weiß jemand mehr?

Politik, Recht, ALG II, Geschäftskonto, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema ALG II